http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0139
Veterinäramt mit neuen Aufgaben
Das Veterinäramt ist durch die Eingliederung seit l. Juli 1995 Teil der
Landkreisverwaltung. Durch intensive Zusammenarbeit mit dem Landratsamt
konnte das organisatorische Konzept für die Eingliederung geschaffen
werden. Außerdem wurde im Landesverband der beamteten Tierärzte an
Vorschlägen zur Organisation mitgearbeitet, die der Landkreistag als Empfehlung
an die Landkreise weiterleitete und damit ein hohes Maß an koordiniertem
Vorgehen auf Landesebene erreichen konnte.
Mit der Eingliederung wurden dem Veterinäramt folgende neue Aufgaben
übertragen, die bisher die Städte und Gemeinden wahrgenommen hatten:
- Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes,
- Vollzug des Fleisch-, Geflügelfleisch-, Fisch- und Milchhygienegesetzes
,
- Vollzug des Tierschutzgesetzes,
- der Vollzug des Tierseuchengesetzes, und
- Vollzug des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, beide bis jetzt vom Ordnungsamt
im Landratsamt wahrgenommen, wurden ebenfalls dem Veterinäramt
zugeordnet.
Von besonderer Bedeutung und völlig neu für das Veterinäramt war die
Übernahme der Zuständigkeit für das Fleischhygienegesetz. Hierbei wurden
insgesamt 45 amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure als teilbesoldetes
Personal von den Städten und Gemeinden übernommen. Das Gebührenaufkommen
in der Fleischuntersuchung liegt nach den bisher vorliegenden
Daten hochgerechnet bei etwa 1 Million DM pro Jahr und dürfte
nach einer vorläufigen Bilanz kostendeckend sein.
Von Bedeutung waren auch die Bemühungen des Veterinäramtes, kleinen
und mittleren Produktionsbetrieben für Fleischwaren die Teilnahme am europäischen
Binnenmarkt zu ermöglichen. Solche Betriebe müssen klar definierten
und für ganz Europa geltenden Bedingungen entsprechen und unterliegen
nach ihrer Zulassung einer ständigen Überwachung durch den
amtlichen Tierarzt. Im Vorfeld ihrer Zulassung wurde seitens des Veterinäramtes
sehr viel Fachberatung geleistet, die wir im Sinne einer Wirtschaftsförderung
gerade in unserer Grenzregion für unbedingt notwendig
und gerechtfertigt halten. Bis jetzt haben im Ortenaukreis 5 Betriebe die
volle Zulassung, 6 weitere streben sie an und haben bereits ihre Anträge
gestellt.
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