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großartigen, weitsichtigen Plane des hl. Franziskus eine breite Grundlage
erhalten im sog. III. Orden. Franziskus suchte nämlich den Plan durchzuführen
, die Gläubigen in denkbar weitestem Umfange für die Grundgedanken
seiner Gründung, für Armutsliebe, Vereinfachung der Lebenshaltung,
Verwirklichung des christlichen Lebensideals zu interessieren, zu gewinnen
und heranzuziehen.
Die Besitzungen der Franziskanerklöster waren zum großen Teil auf Vermächtnisse
oder Vererbung von solchen Tertiarvereinigungen zurückzuführen
. Die Offenburger Franziskaner gründeten um 1450 das hl. Antoniusklösterlein
an der Grenze der damaligen Pfarrei mit Bruderhaus und Kirche
. In demselben lebten Brüder von der Regel des hl. Franziskus als eine
klösterliche Genossenschaft4.
Die Wiedergrün waren Schutzherren des kleinen Klosters, und zwar, wie
dies oft gesagt wird, „als Forstherrn im Hart". Noch im 16. Jahrhundert
entschied Markgraf Christoph einen Streit über diese Schutzherrlichkeit
zwischen Wilhelm Hummel und denen von Wiedergrün dahin, „Wenn es
auch wahr sei, daß nicht die Widergrün allein, sondern alle Staufenberger
das Bruderhaus zu St. Antonien mit Gütern ausgestattet, so stehe doch den
Widergrün als Forstherrn des Hartwalds ausschließlich die Regierung des
Bruderhauses zu." Die Forstherrlichkeit im Hart war eben ein streng an das
Schlößchen Wiedergrün gebundenes Hoheitsrecht5.
Das Bruderhaus und das Kirchlein „St. Anton" waren auch mit Gütern ausgestattet
. Der als Pfleger fungierende Melchior Wiedergrün zu Staufenberg
verlieh mit einer umfangreichen Urkunde vom 23. Dezember 1482 (Montag
nach Sankt Thomas) an die Cunrat Biser'schen Eheleute zu Nesselried
ein Kapital von 6 Mark Pfennig zu 5% (6 Schilling Pfennig). Als Pfand
wurden 4 Jeuch Feld im Großeacker (Crießbaumen und am Hardt im Nes-
selrieder Bann) gegeben6.
1528 leihen die Dibolt Ferer'schen Eheleute von Nesselried von Hansen
Friedrich Widergrin von Staufenberg als Pfleger der Capelle und des „Bru-
derhuses St. Antonii des heiligen Bichtigers", gelegen im Staufenberger
Hart 5 Mark Pfennig zu 5% (5 Schilling Pfennig) und verpfänden dafür
2 Jeuch Feld und 1 Tauen Matten vor der Hennengaßen und in der Sulz im
Nesselrieder Bann7.
1549 - uff Montag nach Hylary 1549, 14. Januar leihen vor Schultheiß und
Zwölfern des Gerichts zu Staufenberg die Jakob Byser'schen Eheleute von
Nesselried von Hannsen Jakob Widergrin von Staufenberg als Pfleger der
St. Antoniencapelle bei Hilsbach 6 Mark Pfennig zu 5% (6 Schilling Pfen-
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