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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 217
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- Joseph Schmid, Obermeister

(Sohn des Mitgründers Johann Schmid) 4 Stellen

- Joseph Sigwarth (Schwager des Obermeisters) 1 Stelle

- Joseph Sigwarths verstorbener Tochtermann 1 Stelle

- Melchior Schmid (Sohn des Mitgründers Peter Schmid) 1 Stelle

- Michael Sigwarth 2 Stellen

- Thomas Mahler 1 Stelle

Der 1733 auslaufende „Bestandsakkord" wurde nach längeren Verhandlungen
mit einem umfassenden Vertrag vom 18. März 1732 über 30 Jahre von
Martini 1733 bis Martini 1763 verlängert.

Die Glashütte hatte danach jährlich 500 Gulden Pacht zu bezahlen; die für
den Markgräfl. Hof in Rastatt erforderlichen Glas waren mußten zu vereinbarten
Vorzugspreisen geliefert werden. Die Glasmeister konnten die Hütte
ansonsten frei bewirtschaften.

Für die Hütte benötigtes Brennholz wurde vom Markgräfl. Oberforstamt
schlagweise angewiesen, ebenso das für die Gewinnung der Pottasche notwendige
Brennmaterial. Holz für den privaten Hausbrand wurde streng getrennt
vergeben und mußte ebenso wie die Nutzung der Eichelmast als
Schweinefutter (Eckerich) gesondert und teurer bezahlt werden. Die bisher
für die landwirtschaftliche Nutzung ausgestockte Fläche durfte noch etwas
erweitert werden, die übrigen Waldteile sollten nach der Holznutzung wieder
dem Wald überlassen bleiben. Für die zusätzlichen landwirtschaftlichen
Flächen wurde der übliche „Neubruch-Zehnt" erlassen. Das Vieh
durfte auf den ausgewiesenen Weideflächen, ebenso wie in den erlaubten
Waldteilen, geweidet werden. Die Einwohner wurden streng vor Wilderei
gewarnt; sie hatten auf Anforderung den herrschaftlichen Jägern Handdienste
zu leisten und mußten erlegtes Wild auf ihren Fuhrwerken zum
nächstgelegenen Ort transportieren.

Die Bewohner der Glashütte waren beim Weinausschank vom üblichen
„Ohmgeld" befreit, durften aber kein öffentliches Wirtshaus betreiben. Innerhalb
der Markgrafschaft genossen die hergestellten Glaswaren Zoll-
und Steuerfreiheit. Bei einem Vertrieb ins „Ausland" waren die üblichen
Zölle und Steuern zu zahlen, ebenso für die eingeführten Waren oder Rohstoffe
. Schließlich wurde der Pächtergemeinschaft nach Ablauf des Vertrages
bei gleichen Geboten ein Pachtvorrecht eingeräumt.

Die beteiligten Glasmeister waren dieselben wie 1722, für den inzwischen
verstorbenen Thomas Mahler trat dessen Witwe ein. Als Obermeister wurde
Joseph Schmid vertraglich bestätigt, der seit dem Tod seines Vaters, des

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