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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 219
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de, die im Eigentum von Bernhard Braxmeier stand. Im Jahre 1754 richtete
er an die Markgräfl. Verwaltung die schriftliche Bitte, eine Ödfläche, die
an sein Wiesengrundstück anstößt, zu kaufen und zu einer Wiese umwandeln
zu dürfen. Dieser Bitte wurde entsprochen".

Wichtiger ist ein Vertrag vom 20. Juni 1758n, in dem er an drei Bernbacher
Bürger Wiesengrundstücke in einer Größe von drei Morgen, drei
Viertel, 32 Ruthen (ca. 1,4 ha) für zusammen 2000 Gulden zu verkaufen
verspricht. Das Grundstück, aus zwei Teilen bestehend, „unten an der
Schneebach und oben an den herrschaftl. Mitteiberger Wald stoßend, am
Frauenalber Fußweg gelegen mit einem . . . eigenen Brunnen zur Wässerung
", ist zweifellos der Standort des Bildstöckchens. Nebenbei sei bemerkt
, daß dieser Verkauf am Einspruch der Markgräfl. Verwaltung scheiterte
, die das Grundstück später selber erwarb.

Der obengenannte Vertrag macht darüber hinaus deutlich, daß die Verkäufe
mit der planmäßig betriebenen Abwanderungsvorbereitung des Bernhard
Braxmeier in Verbindung standen. Die erste Hälfte des Kaufpreises sollte
innerhalb sechs Wochen bar bezahlt werden, die zweite Rate am Michaelstag
des nächsten Jahres (29. Sept. 1759). Braxmeier behielt sich für die
obere Wiese für 1758 noch das Recht zum „einheuen und einöhmden" vor,
dafür wollte er den Käufern im folgenden Jahr den „vorrätig habenden
Viehdung auf dem Mittelberg gratis überlassen". Daraus wird deutlich, daß
seine Abwanderung für 1759, dem im Vergleichsvertrag bestimmten Ende
der Glashütte, fest geplant war.

In einem Schreiben vom 29. Dezember 1758, gemeinsam mit dem amtierenden
Obermeister Jakob Unsin unterschrieben (der mit der Witwe des
1751 verstorbenen Obermeisters Andreas Sigwarth verheiratet war), an
den „hochedelgeborenen und hochgelehrten Herrn Hofrat" lehnen beide
ein Angebot ab, ihnen „das sich noch auf allhießigem Mittelberg befindliche
Buchen Holtz zum Verglasen in der Staigerung zukommen zu laßen"
mit der Begründung, daß ihnen dazu die finanziellen Mittel fehlten und
daß sie in diesem Fall „nicht nur von anderen Glaßmeistern, sondern von
gantzer hießigen Revier nichts alß Feindschaft und Vertruß zu erwarten
hätten". Damit endete der bereits erwähnte Versuch der Markgräfl. Hofkammer
, den Glasbetrieb auf dem Mittelberg in kleinem Umfang und mit
genehmen ansässigen Glasmeistern nach Ablauf der Vertragszeit fortführen
zu können13.

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