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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 230
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0230
In der Gemeinde Achern bzw. Unterachern stellte der „Ausschuß der Gemeinde
" unter dem Vorsitz von Valentin Frech am 13. September 1789
24 Beschwerdepunkte zusammen, von denen die wichtigsten erwähnt
seien5: Zuerst erbat sich der Ausschuß der Gemeinde Achern die Freiheit,
„in Zukunft die Gerichts und Orthsvorsteher selbst erwählen zu dörfen".
Dieser Forderung schloß sich das „Gesuch" an, daß der Bürgermeister von
Achern alle zwei Jahre neu gewählt und die Zahlung von zehn Reichstalern
zu dessen jährlicher Besoldung abgeschafft werden solle. Diesem Ansuchen
folgt ein Zusatz mit folgendem Wortlaut: „Die Erwählung des Bürgermeisters
ist von Alters her jedesmal bey denen alljährigen Baurenge-
richteren geschehen, welche man denn auch wieder ordentlich zu halten
ansuchet."

Die zu wählenden Vorgesetzten sollten sich, so heißt es im dritten und vierten
Beschwerdepunkt, stets genaue Kenntnis über die herrschaftlichen Verordnungen
und Befehle verschaffen, damit sie diese der versammelten Gemeinde
jeweils deutlich erklären und Mißverständnisse und Unzufriedenheit
vermeiden könnten. Wohl mit Bezug auf den verhaßten Acherner
Herrschaftsvogt Fabert verband man diese Forderung mit dem Hinweis,
die Vorgesetzten dürften „niemals so vielen Gewalt sich zueignen", d.h.
keine selbstherrliche Entscheidung treffen, die „dem gemeinen Weesen
(= Gemeinwesen) nachtheilig wäre". Um den Machtmißbrauch der Vorgesetzten
von vornherein zu verhindern, sei es deshalb angebracht, daß die
Vorgesetzten sich jeweils mit einem gewählten ständigen Bürgerausschuß
berieten und die Mitglieder dieses Ausschusses zur Weitergabe der gefaßten
Beschlüsse an die Gemeinde einsetzten. Überdies müsse der Vogt von
Achern nicht nur die ihm zugedachten Aufgaben ohne Machtanmaßung erfüllen
, sondern auch die Rechnungsprüfung, die künftig alle zwei Jahre geschehen
müsse, in die Hände eines von der Gemeinde Achern bestellten
Viererausschusses legen. Damit habe er mehr Zeit für andere Geschäfte,
z.B. zur wöchentlichen Abhaltung von drei Amtstagen, „um die Justizpflege
für Auswärtige sowohl als Einheimische bewirken zu können".

Mehrere Beschwerdepunkte beziehen sich auf die kirchlich-religiösen Verhältnisse
. Im Beschwerdepunkt 5 beispielsweise heißt es, daß die Sitten,
die Rechtschaffenheit und das vernünftige Betragen der Untertanen wesentlich
von den Bemühungen „kluger Pfarrer" abhängen würden. Deswegen
verlange die Gemeinde Achern, daß ihre Pfarrer von höherer Stelle aus
unterstützt würden und rechtschaffene und beliebte Seelsorger nur mit Einwilligung
der herrschaftlichen Vorgesetzten und des Gemeindeausschusses
„abgeändert" werden dürften.

Im 8. Beschwerdepunkt forderte man die Wiederöffnung der seit dem Jahre

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