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fremden Bannbezirken „keine Garben zu nehmen haben, wo die Bürger in
eignen Bannen schon abgegeben haben"6.
Mißstände, die behoben werden sollten, sah der Acherner Bürgerausschuß
auch im Marktwesen und Geschäftsleben: Auf den Acherner Wochen- und
Jahrmärkten sollten die einheimischen Geschäftsleute insofern bevorzugt
werden, als sie der Gemeinde Achern im Gegensatz zu Geschäftsleuten
und Händlern von außerhalb kein Standgeld zahlen sollten. Des weiteren
dürften in Zukunft einheimische Krämer nicht mehr durch Juden beeinträchtigt
werden, die „mit Hausieren und Umtragung alter und neüer Waa-
ren die Unterthanen nur betrügen" würden. Man müsse deshalb den einheimischen
Krämern die Erlaubnis erteilen, „selbigen die Waaren hinwegnehmen
zu dörffen".
Zum Stein des Anstoßes entwickelten sich überdies die Praktiken, die beim
Salzhandel gehandhabt wurden. Der Acherner Bürgerausschuß sah sich infolgedessen
genötigt, folgende Forderung aufzustellen: „Suchet die Gemeinde
an, das Salz für sich selbst oder, wenn es thunlich ist, für das ganze
Gericht (Achern) anzuschaffen, wo es zum vortheilhaftesten und wohlfeilsten
zu haben ist: mit dem Anerbieten, Ihrer Majestät, wie zuvor, die bestimmte
Summe Geldes daraus zu zahlen; nur möchte man sich von jener,
so man bis daher dem Gerichte bezahlet hat, entlediget sehen".
Im Beschwerdekatalog durfte aus der Sicht des Acherner Bürgerausschusses
auch nicht die Kritik am Acherner Schullehrer fehlen, der angesichts der
„Holzteuerung" 8 Klafter Holz zuviel für die Beheizung des Schulraumes
bezogen und die besagte Holzmenge im eigenen Haushalt verbraucht habe.
Im letzten Beschwerdepunkt wünschte der Acherner Bürgerausschuß im
Namen der Gemeinde Unterachern, daß die strittigen Banndistrikte durch
eine neue Verordnung festgelegt werden müßten.
In den 25 Beschwerdepunkten, die der Oberacherner Bürgerausschuß unter
dem Vorsitz von Bürgermeister Johannes Falk am 11. September 1789
in Gegenwart des herrschaftlichen Oberamtsrates von Kleinbrod zu Protokoll
gab7, finden sich nur einige Parallelen zu den Forderungen, die am
13. September 1789 im benachbarten Nieder- bzw. Unterachern aufgestellt
wurden. Im Mittelpunkt der Kritik aus Oberachern steht der Acherner
Herrschaftsvogt Fabert, auf den sich mehr als zehn der 25 Beschwerdepunkte
direkt oder indirekt beziehen. Man wirft ihm vor, daß er im Oberacherner
Bauerngericht „gleichsam alle Bürger als Lumpen" bezeichnet habe
, daß er für die Bürger Oberacherns, die sich bei der Ablösung der Fron-
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