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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 290
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er sich. Diese Treue zu sich selbst sei ihm wichtiger als der parlamentarische
Erfolg.

Der Vorstoß von Büß war zwar taktisch nicht sehr klug gewesen, aber der
Sache nach, aus heutiger Sicht, berechtigt. Nach der badischen Kirchenordnung
von 1830 bedurften verbindliche Anweisungen des Bischofs an
die Geistlichen der Genehmigung durch die Landesregierung. Dasselbe
galt für Weisungen, die aus Rom kamen. Wenn die Gläubigen am Amtsmißbrauch
ihres Pfarrers Anstoß nahmen, so sollten sie sich nicht beim
Dekan oder Bischof, sondern bei den staatlichen Stellen, beim Bürgermeister
oder Landrat beschweren.

Staatliche Verwaltung der Kirche

Als der Staat die neue Ordnung für kirchliche Beschwerden erlassen hatte,
war sich die Regierung keineswegs kirchenfeindlich vorgekommen. Die
Beschneidung der Hierarchie wurde nur von der kath. Kirche als schmerzlich
empfunden, den Protestanten fiel sie nicht weiter auf, weil ihre Gemeindeverfassung
kaum Wert auf eine übergeordnete kirchliche Instanz
legte. Daß die badische Regierung nicht vorsätzlich die Rechte der kath.
Kirche beschneiden wollte, sieht man an der Tatsache, daß der jeweilige
Erzbischof Mitglied der Ersten Badischen Kammer war.

In der Ersten Badischen Kammer waren außerdem die Sprecher des Adels,
je ein Vertreter der Universitäten Freiburg und Heidelberg und bis zu 8
Persönlichkeiten vertreten, die der Großherzog ohne Rücksicht auf ihren
Stand oder ihr Amt berufen hatte. Die ev. Kirche war durch einen Prälaten
an den Beratungen beteiligt. Zeitweise bekleidete Johann Peter Hebel dieses
ev. Kirchenamt. Das Gremium hatte selbstverständlich keine Entscheidungsbefugnis
, sondern sollte die Regierung nur beraten.

Nach der bad. Kirchenordnung wurde z.B. das Kirchenvermögen vom
Staat verwaltet, und auch die theologische Ausbildung betrachtete der
Staat als seine Angelegenheit.

Professor Welcker griff das Anliegen von Büß in der Debatte auf, lenkte es
aber in eine andere Richtung. Wenn Büß von der notwendigen Freiheit der
Kirche sprach, so stritt er für die Selbstverwaltung der kirchlichen Hierarchie
. Welcker wollte nicht mehr Freiheit/wr die Kirche, sondern Freiheit in
der Kirche. Wer für die Freiheit der kath. Kirche eintrat, stärkte nur ihren
hierarchischen Aufbau, den sich Welcker zugunsten einer größeren Mitsprache
der Gläubigen verändert wünschte.

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