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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 304
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hatte angezeigt, Reindle habe ihm „mit Abführung in die Festung Rastatt
gedroht", wenn er mit der Verbreitung der Proklamationen des im Exil befindlichen
Großherzogs fortfahre. Doch Reindle bezeichnete nun diese Behauptung
als „gewissenlose Lüge". Armbrusters Feindseligkeit sei nicht
politisch motiviert, sondern sei von dessen persönlichen Interessen bestimmt
: er wolle um jeden Preis die finanziell einträgliche Stelle des
Offenburger „Spitalvaters" erhalten, und dazu sei ihm jedes Mittel recht.

Der katholische Stadtpfarrer Müller war Reindles zweiter namhafter Gegner
. In einem pfarramtlichen Gutachten hatte Müller ausgesagt, Reindle
habe seit 1846 Rongesche Bestrebungen begünstigt, also zu den Deutschkatholiken
geneigt - und da Deutschkatholiken und Demokraten in dieser
Zeit oft personell identisch waren, war dies nicht nur ein kirchlicher, sondern
praktisch auch ein schwerer politischer Vorwurf. Weiter hatte Müller
angegeben, Reindle habe sich bei der Volksbewaffnung zugunsten demokratischer
Bestrebungen besonders engagiert, er habe „am Offenburger
Clubwesen teilgenommen", und überdies seien „die Vermögensverhältnisse
des Reindle nicht in dem besten Zustande". Wie konnte sich Reindle gegen
diese pfarramtlichen Vorwürfe zur Wehr setzen? Zu den Rongeschen Neigungen
, die wohl der eigentliche Grund für die pfarrherrliche Abneigung
waren, schwieg er; er konnte sie wohl nicht ganz in Abrede stellen. Um so
beredter bestritt er sein besonderes Engagement für die demokratische
Volksbewaffnung: Er sei ja nur im 3. Aufgebot Rottmeister des 3. Fähnleins
der Bürgerwehr gewesen, habe also eine relativ subalterne Stellung
bekleidet47. Und zum Vorwurf, „am Offenburger Clubwesen teilgenommen
" zu haben, entgegnete er, nicht einmal Mitglied des Volksvereins
gewesen zu sein. Am besten aber konnte Reindle den pfarramtlichen Vorwurf
kontern, seine „Vermögensverhältnisse . . . seien nicht in dem besten
Zustande": Er besitze 16 000 Gulden Vermögen, „beziehe ... als dirigiren-
des Mitglied der Glashüttengesellschaft jährlich eine Besoldung von 1200
Gulden". Wahr sei lediglich an allen Vorwürfen, daß er einen etwas großen
Bart trage - seit dem Rechtsruck des Bürgertums nach dem Struveputsch
im September 1848, als die „guten" Bürger ihre Haartracht wieder schnell
zurechtstutzten48, ein gewisses Indiz für demokratische Neigungen - alles
andere sei ein Netz von Unwahrheiten.

Unter geschickter Verwertung der von Reindle niedergeschriebenen Entlastungsargumente
unternahm es dann sein Rechtsanwalt Gustav Ree, die
privaten Denunziationen und die amtlichen Schuldvorwürfe der Reihe
nach zu zerpflücken. Um nur einige Beispiele näher auszuführen: Ree bestritt
zwar den Anklagepunkt nicht, Reindle sei Mitglied des Offenburger
Sicherheitsausschusses gewesen, „welchen der Civilkommissär gleich
beim Anfange der Bewegung ernannte", jedoch habe dieser Sicherheits-

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