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Weiterung bot. Die beim Verkauf der Südumwallung erzielten Erlöse sollten
für den Weiterbau von KW II verwendet werden. Der 7-8 m hohe
Bahndamm diente nunmehr als Ersatz für die Südfront der bisherigen Um-
wallung30.
7. Die rechtsrheinischen Werke der Festung Straßburg
7. /. Der Baubefehl für die Forts
Der Bau der rechtsrheinischen Werke wurde wie folgt durch den Großherzog
von Baden mit einer Bekanntmachung im Staats-Anzeiger für das
Großherzogthum Baden Nr. XLVIII, Karlsruhe, 21.11.1871, eingeleitet:
„Laut Cabinetsordre vom 17.11.1871 hat Seine Majestät der Deutsche Kaiser
und König von Preußen die Erbauung detachierter Forts zum Schutze
der Festung Straßburg angeordnet. Es ist das Verfahren (Gesetz vom
28.8.1835) einzuleiten über die zwangsweise Abtretung des Terrains
1. für das Fort 1000 Meter südlich Sundheim,
2. für das Fort nördlich Neumühl an der Eisenbahn von Kehl nach Appenweier
,
3. für das Fort unmittelbar nördlich von Auenheim,
4. zur Erleichterung des Materialientransports, bestehend in einem Lagerplatz
an der Eisenbahn nach Appenweier bei Neumühl, in einer chaus-
sirten Communication von dem Lagerplatze über Neumühl nach Sundheim
bis zu der durch diesen Ort nach Süden führenden Chaussee, und
in der vereinigten Chaussee und Eisenbahn von dem Lagerplatz bei
Neumühl nach Auenheim
Die Durchführung wird dem Ministerium des Innern übertragen"31.
Wesentliche Hinweise über diese Forts und die anderen Anlagen erfahren
wir aus einer im Auswärtigen Amt in Bonn aufbewahrten und in Oberhausen
durch die Abwicklungsstelle der Fortifikation Straßburg erstellten
Denkschrift über den rechtshreinischen Teil der Festung Straßburg vom
11.3.192032, auf die in Einzelheiten immer wieder zurückgegriffen wird,
ohne es jedes Mal zu belegen.
7.2. Das Bauprinzip der Biehlerforts von Kehl
In der Literatur werden Biehler-Forts als lünettenförmig bezeichnet, womit
bastionsähnliche, mit einer geschlossenen Kehle versehenen Werke ge-
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