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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
76. Jahresband.1996
Seite: 504
(PDF, 127 MB)
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Stückes war, konnte er nur zur Sicherung gegenüber Personenschaden angehalten
werden. Dazu reichte es aus, das geschädigte oder gefährdete
Gelände zu umzäunen, manchmal genügte es schon, Hinweisschilder mit
einem Betretungsverbot aufzustellen.

Im Bereich des Kahlenberges befanden sich alle in Frage kommenden
Grundstücke im Eigentum der Barbara Erzbergbau GmbH. Ein Zwang zur
Rekultivierung bestand nicht. Allerdings war im Laufe des voranschreitenden
Erzabbaues das ausgeerzte Gebiet zu großen Teilen wieder mit Abraum
verfüllt worden, wobei man in der Absicht einer möglichen Veräußerung
an Landwirte bemüht war, die Gestalt der Kippe so zu formen, daß
landwirtschaftlich nutzbare Flächen entstanden.

Diese Gestaltung wurde Vorrekultivierung genannt. Sie ging in der Regel
so weit, daß die Horizontalflächen zum Schutz gegen Erosion mit Luzerneklee
angesät und die Böschungsflächen, ebenfalls als Erosionsschutz, mit
Gehölzen (Robinien, Linden, Pappeln) bepflanzt wurden.

Für eine möglichst schadlose Wasserableitung wurde zwar durch Geländeneigung
und die Einrichtung einzelner Schlammfangbecken Vorsorge getroffen
, doch ein Wegenetz und eine Verdolung der Wasserführung wurden
nicht eingerichtet.

Zum Zeitpunkt der Stillegung des Bergwerkes waren nahezu alle deva-
stierten Flächen am Rötelberg und die später Südkippe genannte Abraumhalde
auf die beschriebene Weise vorrekultiviert, und es bestand ein besonderes
Interesse in Ringsheim, diese Flächen mittels Rebbau zu nutzen.

Um staatliche Zuschüsse zu bekommen, wurde über die Badische Landsiedlung
ein Rebumlegungsprogramm beschlossen und mit dem Flurbereinigungsamt
Offenburg durchgeführt. Außerhalb dieses Verfahrens verhandelte
die Bergwerksfirma mit einem privaten Interessenten aus Jechtingen
am Kaiserstuhl. Ergebnis dieser Verhandlungen war letztendlich der heute
am Nordrand des Rötelberges existierende Winzerhof Weber.

Einschließlich dieser Flächen wurden nahezu 100 Hektar der landwirtschaftlichen
Nutzung zugeführt, hauptsächlich durch Rebanbau. Damit war
etwa die Hälfte des Grundeigentums wieder rekultiviert.

Für die andere Hälfte, ebenfalls rund 100 ha, ließen sich keine Zuschüsse
finden. Damit schien das Schicksal dieses Kahlenberghanges besiegelt. Es
mußte als Wildbrache mit einem erheblichen Gefährdungspotential durch
unvermutetes Abrutschen oder Zubruchfallen ungenutzt liegen bleiben.

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