http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0542
Doch zurück zum baulichen Zustand der alten, hölzernen Kirche. 1835
legte das Bezirksamt Rheinbischofssheim der Regierung des Mittelrheinkreises
nahe, nun endlich in bezug auf den seit den 1780er Jahren anstehenden
Kirchenneubau tätig zu werden. Anlaß zu dieser Initiative gab
nicht nur der bauliche Zustand der alten Kirche, sondern auch der herrschende
Raummangel. Die Großherzogliche Bauinspektion Offenburg besichtigte
daraufhin die Kirche und attestierte ihr einen baufälligen Zustand.
Auch anläßlich des im Jahre 1837 abgehaltenen Rügegerichts wurden die
Mängel an der Kirche festgehalten. Aber anstatt etwas zu unternehmen,
stritten die Behörden um Finanzierungsfragen.
Das Protokoll der Pfarr- und Kirchenvisitation vom 8.8.1839 zeigt erneut
auf, wie schlecht es um den baulichen Zustand der alten Kirche stand. Dort
wird nicht nur auf deren Baufälligkeit hingewiesen, es wird auch erwähnt,
daß in ihr deshalb keine ewiges Licht brenne, weil die Balken so morsch
seien, daß an ihnen keines befestigt werden könne.
Von nun an ging es Schlag auf Schlag. Im September 1840 hielt der Rhein-
bischofsheimer Bezirksbeamte Jägerschmied ein weiteres Rügegericht in
Hönau ab. Hierbei wurde die Kirche wegen ihres Zustandes erneut zur Rüge
aufgenommen. Aufgrund eines im gleichen Monat stattfindenden Pfarrwechsels
erhielt dann erstmals auch das Erzbischöfliche Ordinariat in
Freiburg Kenntnis vom Zustand der Kirche. Am 9. September 1840 war
Philipp Hammer19 als neuer Pfarrer in Hönau aufgezogen. Im Auftrag von
Dekan Vogler20 in Ottersweier sollte dieser durch den Gamshurster Pfarrer
Daniel21 in die Pfarrei eingeführt werden. Aufgrund des Bauzustandes der
Kirche weigerte sich Pfarrer Daniel jedoch, die Investitur vorzunehmen. Er
war weder bereit, das Gebäude selbst zu betreten noch die Gemeinde dort
zu versammeln.
Das Ordinariat forderte deshalb das Honauer Pfarramt auf, sich sofort um
eine Notkirche zu bemühen. In der Folge wies der Honauer Kirchengemein-
derat am 12.12.1840 das Bezirksamt auf die Gefahren hin, die sich durch
den zu erwartenden Einsturz des durch und durch morschen Gebälks ergaben
, und bat, einem Unglück durch die polizeiliche Schließung des Gebäudes
vorzubeugen. Gleichzeitig beantragte er, der Gemeinde ein geeignetes
Lokal für den Gottesdienst anzuweisen. Nach Rücksprache mit der Kreisregierung
erklärte das Bezirksamt am 15.01.1841 die Pfarrkirche als zum
Gebrauch für den öffentlichen Gottesdienst für untauglich und ordnete zur
Verhütung eines Unglücks deren Schließung an. Ein Ausweichlokal zur
Abhaltung des Gottesdienstes konnte es allerdings nicht vorschlagen. Da in
Hönau kein geeigneter Saal vorhanden war, konnte die tatsächliche
Schließung dann erst einen Monat später, am 13.02.1841, vollzogen werden.
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