http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1996/0544
Fuß hoch war23, fand nach Abtrennung des Altarbereiches nur die Hälfte
der Kinder Platz. Der Rest der Gemeinde verteilte sich soweit als möglich
auf die anderen Räume, rund ein Drittel der Kirchgänger mußte vor dem
Schulgebäude stehen bleiben. Für diese ging die Predigt natürlich ganz
verloren. Je länger der Gottesdienst in diesem Provisorium abgehalten
wurde, desto mehr ließ der Gottesdienstbesuch der in den umliegenden
Ortschaften wohnenden Diasporakatholiken nach. Aufgrund der beengten
räumlichen Verhältnisse kam es im Winter 1841/42 sogar zu einem Streit
zwischen Pfarrer Hammer und Bürgermeister Schmidt. Pfarrer Hammer
ließ, da die Luft im kleinen Raum schnell schlecht wurde, den ganzen
Sommer hindurch alle Fenster offen stehen. Im Winter verschloß er dann
zwar das Fenster beim Hochaltar, ließ aber die Fenster bei den Gottesdienstbesuchern
weiterhin offen. Da sich die Leute durch den Durchzug
beeinträchtigt fühlten, schlössen sie die Fenster während des Gottesdienstes
. In der Folge fühlte sich nun Pfarrer Hammer durch die Ausdünstung
der Leute belästigt, weshalb er nun einfach die Fenster aushängen ließ.
Diese Vorgehensweise verärgerte einige Bürger derart, daß Bürgermeister
Schmidt den Pfarrer beim Ordinariat anzeigte. Hierbei kam es gerade
recht, daß auch einige Gläser zu Bruch gegangen waren, was einen guten
Vorwurf gegen den Pfarrer abgab. Bürgermeister Schmidt meinte, daß
Pfarrer Hammer ja das Fenster beim Altar hätte öffnen können, wenn die
Luft schlecht sei. Dann hätte es allerdings auch dort hereingezogen, wo der
Pfarrer stand.
Der Bau der jetzigen Kirche 1844-184624
Der Beginn des Kirchenbaus verzögerte sich zunächst deshalb, weil lange
Zeit strittig war, wer welche Kosten zu tragen hatte. Gemäß Artikel 13 des
Bauedikts25 oblag dem Staat in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger
des Honauer Zehntherren, des Stiftes zum Alten St. Peter in Straßburg, die
Baupflicht für den Chor und für die Sakristei. Die Kirchspielsgemeinde
wiederum war für das Langhaus zuständig.
Während diese Baupflichten anerkannt waren, wurde um so heftiger um
die Baupflicht für den Turm gestritten. Das Großherzogliche Domänenärar
erkannte diese zwar im Dezember 1835 zuerst an, beschränkte die Zusage
aber auf die Errichtung eines hölzernen Turmes und verlangte, daß die Gemeinde
beim Bau Hand- und Spanndienste leisten müsse. Gegen diese Forderung
verwahrte sich die Gemeinde mit dem Hinweis, daß sie nachweisbar
noch nie habe Frohnden leisten müssen. Zum Beweis griff sie nicht nur
auf Bestätigungen der Einwohner zurück, sondern wies auch darauf hin,
daß dies auch ohne weiteres aus dem geringen Pferdebestand des Ortes,
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