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scheint, daß in der Mitte des 18. Jahrhunderts Hausierer aus dem Breisgau
Leder und Felle nach Deutschland geschmuggelt haben. So wurde den el-
sässischen wie den fremden Juden, aber auch den Gerbern bei 500 Pfund
Strafe verboten, ohne besondere Erlaubnis Felle aus dem Elsaß zu exportieren30
.
Wochen- und Jahrmärkte
Seit dem 17. Jahrhundert war es nach einem Dekret des Grafen Johann
Reinhart den Juden gestattet, sich auf die Märkte zu begeben, um zu kaufen
und zu verkaufen, „... dass es (für die Juden) mit Verkauffung allerhand
Victualien und andere Waren sein verbleiben habe"3i. Bald aber wurden
die Juden angeklagt, sie würden zu früh auf die Märkte gehen, um so
viel Ware wir möglich zu hamstern, um sie später teurer verkaufen zu können
. So wurde an die Rentkammer in Buchsweiler eine Bittschrift gesandt,
den Juden zu verbieten, sich im Sommer vor 9 Uhr und im Winter vor 10
Uhr auf die Märkte zu begeben32; die Kanzlei genehmigte dies.
Die Kornjuden wurden 1759 vom Amtsschaffner Kromayer in Pfaffenhofen
verdächtigt, alles Getreide auf dem Markt aufzukaufen. Bei der Untersuchung
stellte sich aber heraus, daß der Mittelmüller, der Stubenwirt
und der Bäcker aus Neuweiler - also Christen - sich dessen schuldig gemacht
hatten33.
Die offenen Geschäfte
Die Erlaubnis für einen Juden, einen offenen Laden zu betreiben, mußte
vom Grafen selbst gegeben werden. Schon um 1653 beklagten sich die Juden
von Neuweiler, daß man ihnen verbiete, offene „Gaden" zu halten34.
Dem Wunsche der jüdischen Handelsleute, ein offenes Geschäft zu betreiben
, entsprach vor allem ein Suchen nach Achtbarkeit. In dieser Hinsicht
wurden sie von herrschaftlicher Seite unterstützt, da auf diese Weise das
Monopol der Zünfte zu brechen war. Nach einem „Canzley Protocoll"
vom 31. Januar 1660 war ihnen erlaubt, „... von allen Krämerwaren offene
Gaden zu halten, auch darinnen sie Wullentücher verkaufen mögen .. ,"35.
Trotz der Weigerung der Zünfte, „... es wäre dem gemeinsamen Besten zuwider
, ein Volk welches nur tolerirt werde, in eine christliche Bruderschaft
auffzunehmen"36, wurden gewisse Handelsjuden in die Krämerzunft gegen
eine Gebühr aufgenommen, die doppelt so hoch war als die für Christen37.
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