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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
77. Jahresband.1997
Seite: 623
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Nicht zuletzt veranlaßte das Auftreten der Reblaus viele Kleinbauern, ihre
Reben zu roden. Da die Taylorrebe im Wurzelbereich gegen die Reblaus
resistent ist, begann sie sich auch im Renchtal vor allem in tieferen Weinlagen
zu verbreiten. Als kurz nach der Jahrhundertwende festgestellt wurde,
daß das Blattwerk der Amerikanerrebe ein Hort zur Ausbreitung der Reblaus
war, wurde zum ersten Mal 1904 ein Anbau verbot verhängt161. Die
Winzer protestierten, da die Amerikanerreben resistent gegen die Rebkrankheiten
waren und gute Erträge brachten. Schließlich wurde 1910 der
Anbau der Amerikanerrebe nördlich von Achern bis Rastatt wieder zugelassen
, sonst blieb er verboten. Damit hatte der Gesetzgeber selbst eine widersprüchliche
Situation geschaffen, das Verbot erwies sich als nicht
durchsetzbar. Nachdem 1929 die Blattreblaus an den Hybridreben stark
aufgetreten war, wurde in Baden ein Totalverbot verhängt. So begutachtete
1931 eine dreiköpfige Kommission im Nußbacher Rebberg die Hybridanlagen
, um die Entschädigungssumme für die Rodung festzulegen. Erst
nach der NS-Machtergreifung wurde das Verbot konsequent durchgesetzt,
indem alle Bestände erfaßt wurden und ultimativ und mit Strafandrohungen
die Rodung angeordnet wurde. So ordnete das Weinbauinstitut Freiburg
am 26. Februar 1938 die Entfernung der letzten noch verbliebenen 7 a
Hybriden an. Die Zusenhofener, die ihren Gemeinderebberg mit Hybriden
bepflanzt hatten, mußten den gesamten Bestand roden: Damit verschwand
der Weinbau aus der Allmendfläche.

Weinabsatz und Weinhandel

Zur Malaise des Renchtäler Weinbaus trugen auch Absatzprobleme bei.
War einmal nach mehreren Mißjahren die Weinernte gut, so drückte das
Angebot die Preise in den Keller. Wie schon oben dargestellt wurde, war
die lokale Nachfrage nicht ausreichend, um den erzeugten Wein abzusetzen
. In der Stadt Oberkirch waren schon im 16. Jahrhundert zwei Weinsti-
cher bestellt worden, die als Makler den Weinhandel zwischen Käufer und
Verkäufer vermitteln sollten. Sie sollten den Winzern die Kundschaft zuführen
. War der Handel abgeschlossen, so traten die Küfer in Aktion. Sie
hatten den Wein zu verladen; damit sollte gewährleistet sein, daß das Geschäft
nach Qualität und Menge korrekt abgewickelt wurde162. Damit war
ein großes Maß an Rechtssicherheit gegeben, das auch fremde Käufer zu
schätzen wußten.

Seit der Zeit der württembergischen Pfandschaft kamen „Schwabenkär-
cher", in Württemberg „Weinfuhrleute" genannt, über die zum Fahrweg
ausgebaute Kniebisstraße ins Renchtal. Die merkantilistische Politik Herzog
Friedrich I. hatte die Entstehung von Handelsstrukturen, auch einer

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