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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 120
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Gerhanl Finkbeiner

Dreimärker von 1559 auf dem
„Hesseneck". Der Grenzstein
markiert heute die Gemarkungsgrenze
zwischen Hofstetten,
Steinach-Welschensteinach und
Schuttertal-Schweighausen.
Früher zeigte er die Grenze
zwischen dem Gebiet des
Fürstentums Fürstenberg und
dem Kloster Ettenheimmünser
an.

Alle Abb.: Gerhard Finkbeiner

Bemerkenswert in dieser Grenzbeschreibung ist, daß als Grenzpunkt auf
dem Hessenberg, dem „Schöplisberg", 1567 ein Gemarkungsstein mit für-
stenbergischem und geroldseckischem Wappen erwähnt wird, also ein weiterer
Gemarkungsstein mit Wappen, identisch mit jenen „uf der lufe" von
1559 und auf dem „Freyberg" von 1559. Diese drei Wappensteine, der unklare
Grenzverlauf und die nicht eindeutigen Besitzverhältnisse nach der
Rodungsphase sowie die strittigen Abgabenverpflichtungen der Hintergeisberg
-Bauern waren nun Anlaß zur erneuten Festlegung der Gemarkungsgrenze
zwischen Welschensteinach und Schweighausen.

Hinzu kam, daß der Grenzverlauf im Hinteren Geisberg nicht nur eine
gewöhnliche Gemarkungsbegrenzung war, sondern gleichzeitig auch die
Landesgrenze zwischen dem fürstenbergischen Gebiet der Herrschaft im
Kinzigtal und der fürstbischöflich-straßburgischen Herrschaft, zu der das
Benediktinerkloster im Münstertal gehörte.

Die Geroldsecker mißbrauchen ihre Schirmvogteirechte

Als eine besondere Provokation mußte das Kloster das geroldseckische
Wappen auf den Bannsteinen empfunden haben. Wie ist dies zu erklären
?


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