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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 124
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Gerhard Finkbeiner

Der „Freyberg" im Hinteren Geisberg ist der Grenzpunkt, an dem die drei Gemarkungen
Welschensteinach (Fürstenberg), Schuttertal (Hohengeroldseck), Schweighausen
(Kloster Ettenheimmünster) angrenzen. Als das Kloster Ettenheimmünster
noch sein „Geleitrecht" ausübte, das heißt das Recht in Anspruch nahm, Verfolgte
im Freihof zu Dörlinbach oder in Euenheim Asyl zu gewähren und diese durch das
Kloster-Territorium an die Gebietsgrenze zu geleiten, wurden die Beschuldigten
auf dem „ Freyberg" in die Freiheit entlassen beziehungsweise die Straftäter den
Amtsleuten der Fürstenbergischen Herrschaft übergeben.

wo sie nicht anders losgelassen wurden, bis sie einen Eid geschworen, dass
sie des Grafen von Faistenberg Untertanen seien, worauf sie den 5. Juli
1586 entlassen wurden.

Der Abt Laurentius protestierte zwar wider alles, begehrte auch Hilfe
vom Bischof zu Straßburg, sonderheitlich weil Geroldseck das übrige samt
Haslach auch noch nehmen wollten. Endlich wurde auf Befehl des Grafen
von Fürstenberg am 16. September 1586 ein neuer Augenschein angesetzt,
wobei der fürstenbergische Oberamtmann zuvor begehrt, dass auf dem
Hessenberg auf der Höhe ein Obrigkeitsstein, den er doch selbst gesetzt,
absolut sollte herausgeworfen werden, weil er seiner Herrschaft zu nahe
stand, oder man sollte mit ihm fortlochen. Weil der aber sah, dass, was der
Graf da verliere, er anderswo wieder gewinne, gab er Ruh.

Den hinteren Geisberg belangend ist zu wissen, dass die klösterlichen
Untertanen daselbst seit unerdenklichen Jahren etliche münsterische und
fürstenbergische Güter untereinander genutzt, aufeinander ererbt und erkauft
und davon beiden Herren Zins, Zehnt, Drittel und Todfall bisher ab-
gericht und noch abrichten wollten.


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