http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2001/0125
Grenzstreitigkeiten im 16. Jahrhundert zwischen Faistenberg und der Abtei Ettenheimmünster
125
Blick auf den oberen Mooghof (heute „Meilerlhof") im Harmersbächle, Gemeinde
Schultertal-Schweighausen. Im Hintergrund der Hessenberg, auf dessen Höhe der
historische Grenzpunkt „ confinium Alemannorum " liegt.
Nun hat besagter Oberamtmann die fürstenbergischen Güter durch etliche
Welschensteinacher untergehen und optimieren lassen, nach welcher
Optimation er nun dieselben wollte verlochen und verdritteln lassen. Auch
begehrte er, dass die Inhaber dieser Güter entweder seiner gnädigen Herrschaft
mit aller hoher und niederer Obrigkeit sollten zugetan sein, oder es
sollte ein Haus oder mehrere Häuser jenseits der Bannsteine auf fürsten-
bergischem Grund von fürstenbergischen Untertanen gebaut, und solche
Güter genutzt werden, oder die Güter sollen gar liegen bleiben (...)
Weil nun dieses Begehren nicht nur allein dem Kloster praejudicierlich
erschien, sondern auch den Untertanen zu ihrem gänzlichen Untergang gereichte
, wurde solches abgeschlagen.
Als nun der 16. September (1586) herankam, verfügte sich der Abt Laurentius
, in Begleitung zweier Herren von Kippenheim, als bischöflicher
Commissarius, von Seiten Fürstenberg aber besagter Oberamtmann Branz
samt noch anderer Beamten auf den strittigen Platz, wo aber gedachter
Oberamtmann von den Obrigkeits-Lochen gleich abging und dieselben auf
des Klosters Boden hinsetzten wollte, wo einige Acker-Steine standen. Weil
nun dies ein gar zu harter Eingriff war, so wurde vorgeschlagen, besagter
Amtmann sollte vier fürstenbergische Untertanen und der Prälat die drei
klösterlichen Untertanen (vom Hinteren Geisberg) nehmen, welche eidlich
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2001/0125