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Reiner Vogt
gen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts 1673 und setzen erst 1708
wieder ein.
Verantwortlich für den Inhalt des Dorfbuches waren bis zum Dreißigjährigen
Krieg die Vögte des Gerichts Achern. Von diesen ist der Vogt von
1561-1585, Johann Hippolytus Witterstetter, besonders hervorzuheben.
Ihm verdanken wir auch die Hänferordnung2 aus dem Jahre 1578. Professor
Teichmann vermerkt diesbezüglich: „Dieser Vogt und seine Kanzlei
zeigen die weitaus größte Schreibfreudigkeit. Ihr verdanken wir auch den
Hauptinhalt des Dorfbuches und des Urtelbuchs von Unterachern. Das ist
auch kein Wunder. Vogt Witterstetter ist der erste von Österreich ernannte
Beamte, er mußte sich mit allen Verhältnissen bekanntmachen, vieles neu
ordnen. Er war nahezu ein Vierteljahrhundert im Amte, und seine Nachkommen
sind in der Gemeinde ansässig geblieben und noch lange nach
dem Dreißigjährigen Krieg nachweisbar."
Die Eintragungen nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden nicht mehr
von den Vögten geleistet, sondern von ehrenwerten Leuten der Gemeinde,
wie Gerichtszwölfer oder Heimburger bzw. Bürgermeister - ein Hinweis
darauf, daß das Dorfbuch nicht mehr in der Vogtei in Niederachern (dieses
war während des Dreißigjährigen Krieges zeitweise gänzlich unbewohnt),
sondern ab diesem Zeitpunkt in Oberachern aufbewahrt wurde. Erst im 19.
Jahrhundert wurde das Dorfbuch wieder vom Vogt verwendet.
Das alte Buch besteht aus 94 Blättern, welche als „Folia" mit Vorderseite
(„recto") und Rückseite („verso") fortlaufend gezählt werden. Von diesen
94 Blättern fehlen insgesamt 24, welche im Laufe der Jahrhunderte
verlorengingen, vernichtet wurden oder aus sonstigen Gründen nicht mehr
vorhanden sind. Das Fehlen von jeglichen Aufzeichnungen (außer den Gemeindeämtern
1646/47) aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges kann mit
ziemlicher Sicherheit damit begründet werden, daß das Dorfbuch an einem
sehr sicheren Ort - möglicherweise zusammen mit den Kirchenbüchern
der Pfarrei St. Stefan Oberachern (ab 1608) - aufbewahrt wurde. Trotzdem
ist es schon fast ein Wunder, daß das Dorfbuch und die Kirchenbücher diese
Zeit des Mordens und der Verwüstung ohne weiteren Schaden überlebt
haben.
Das zweite „neue" Buch beginnt mit dem bereits genannten Jahr 1708
und besteht aus 36, nicht fortlaufend gezählten Ergänzungsblättern, wovon
ebenfalls mehrere fehlen.
Sprache und Zeitrechnung
Als ältester Bestandteil des Buches steht die Dorfordnung für die mittelhochdeutsche
Sprache der damaligen Zeit.
Bis zum Dreißigjährigen Krieg geht diese Sprache aus dem Mittelhochdeutschen
allmählich in die neuhochdeutsche Form über. Das ist darauf
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