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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
81. Jahresband.2001
Seite: 132
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Reiner Vogt

Dies wird auch dadurch deutlich, daß im Jahre 1339 erstmals von „Achara
superior"6 bzw. 1347 im Grundbuch des Klosters Allerheiligen von
„Obernacher" gesprochen wurde. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts
hat sich dann der Name des Gerichtes Achern für Niederachern eingebürgert
und wurde durch die Stadtrechtsverleihung 1808 endgültig die offizielle
Bezeichnung.

Oberachern war im Mittelalter wesentlich bedeutender als Niederachern
. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Dorf zwei Pfarrkirchen besaß
: St. Stefan und St. Johannes. Wann die beiden gegründet wurden, ist
nicht bekannt. Die Stefanskirche entwickelte sich wahrscheinlich aus der
Eigenkirche eines fränkischen Fronhofes und war bis zum Jahre 14477
Pfarrkirche für Oberachern nördlich des Mühlbaches, die Orte des mittleren
und dem größten Teil des oberen Achertals sowie eines kleinen Teils
von Fautenbach. Die Johanneskirche ihrerseits betreute ursprünglich die
Einwohner Oberacherns südlich des Mühlbaches, den Rest von Fautenbach
, Önsbach (beide bis 1306) und Niederachern. Welche der beiden die
ältere ist, kann aufgrund fehlender Urkunden wahrscheinlich nie eindeutig
geklärt werden. Vorhandene Dokumente und verschiedene Indizien lassen
aber den Schluß zu, daß es sich bei der Johanneskirche um jene im Hirsauer
Urkundenbuch genannte Kirche handelt.8 Ab dem Jahre 1535 gab es in
Oberachern nur noch eine Pfarrei, weil in diesem Jahr auf Bitten der Nie-
deracherner Bevölkerung und angesichts der drohenden Reformation die
Pfarrechte von St. Johannes auf die dortige Liebfrauenkapelle übertragen
wurden.9 Erst im Jahre 1824 wurde die Johanneskirche dann abgerissen -
aus heutiger Sicht ein unersetzlicher Verlust.

Die Gemeinde Oberachern gehörte zusammen mit den Gemeinden
Fautenbach, Gamshurst, Niederachern, Önsbach und Fernach10 sowie dem
Untergericht Ottersweier mit den Gemeinden Ottersweier und Lauf zum
Gericht Achern, welches mit den weiteren Ämtern Appenweier, Griesheim
und Ortenberg die kaiserliche, später vorderösterreichische Landvogtei Or-
tenau bildete. Diesem Gericht stand der Vogt als Vertreter der Landesherrschaft
vor und er hatte bis um das Jahr 1500 seinen Sitz im Oberacher-
ner Wasserschloß und anschließend in der „Vogtey" in Niederachern. Das
Gericht bestand aus dem Vogt und den Gerichtszwölfern. In dieser Versammlung
stellten Niederachern vier und Oberachern, Fautenbach, Önsbach
und Gamshurst jeweils zwei Gerichtszwölfer. Unterbeamten des Gerichts
waren der Gerichtsbote, der Gerichtsschreiber und zwei geschworene
Fürsprecher (ursprünglich freiberufliche, später vom Gericht
eingesetzte und bezahlte Pflichtverteidiger).11

Die Dorfgemeinde war damals unterste Verwaltungseinheit des Landesherren
und Gegenstand dessen Herrschaft. Gleichzeitig hatte sie gewisse
Rechte und Befugnisse innerhalb der Dorfgemeinschaft.12 So kann man dem
Dorfbuch entnehmen, wie das Verhältnis der Bevölkerung zur Gemeinde ge-


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