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Hanf rötzen in Lichtenau heißt auch, um Wasser kämpfen
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trag bereit, der aber eine angemessene Entschädigung der Mühlbachbenutzer
einschließen müsse. Ihr Motto lautete: „Wennn sie diesen Vorschlag
nicht annehmen, sollen sie sehen, woher sie das Wasser bekommen."
15. 9. 1833:
Mangels einer Alternative waren die beiden Bürgermeister bereit, jede
Kröte zu schlucken und mit den andern Beteiligten einen Wassernutzungsvertrag
zu unterschreiben. Dieser sah bei neun Paragraphen eine beträchtliche
Entschädigungszahlung vor. Lichtenau und Scherzheim sollten für
24 Stunden Wasserlieferung jedem der 17 Mühlbachbenutzer 3 fl. zahlen,
für jede weitere Stunde 3/24 fl. zusätzlich. Der Wasserbedarf soll von den
Gemeinden Lichtenau und Scherzheim 48 Stunden vorher dem Daniel
Sauter in Oberachern angezeigt werden. Auch die andern Mühlbachbenutzer
müßten unterrichtet werden.
Nachdem Ende 1818 hinsichtlich des Rötzwassers die Rechtslage geklärt
war, desgleichen auch die Richtlinie des Innenministeriums über die
Wasservergabe bekannt war, wäre es schon an der Zeit gewesen, eine
Rechtsgrundlage über die Lieferung von Wasser zu schaffen, d. h. einen
Vertrag abzuschließen. Was 1833 möglich war, hätte doch auch schon
früher geschehen können. Scheute man die zu erwartenden Zahlungen?
Die im Vertrag zugestandenen Entschädigungen mag man als hoch ansehen
, und doch lagen die Wasserkosten für das Jahr 1835 (153 fl.) noch unter
einem Prozent des Wertes einer mittleren Hanfernte (25 000 fl.). Ein
früher abgeschlossener Vertrag hätte die Betteltouren nach Achern verhindern
können. Vielleicht wirkte noch die Kraft des „alten Herkommens",
nach dem seit „unvordenklichen Zeiten" das Rötzwasser umsonst war.
9. 3. 1836:
Mit diesem Datum berichtet der Bürgermeister Spielmann von Scherzheim
dem Bezirksamt Rheinbischofsheim, daß die beiden Gemeinden im vergangenen
Jahr (1835) 36 Stunden das ganze Acherwasser zugeleitet erhielten
und dafür 153 fl. bezahlt hätten und erhielten trotzdem zu wenig Wasser
... Deshalb blieb der Hanf ganz dunkel und mußte weit wohlfeiler verkauft
werden. Nun haben die Bürgermeister erfahren, daß sie das Wasser
oberhalb Unzhurst durch den Schwarzwassergraben in die Acher leiten
könnten. Die Gemeinden müßten dann nur 3 Müller entschädigen (die
Müller von Oberwasser, Zell und Schwarzach). Außerdem müßte der Besitzer
einer Wiese entschädigt werden, durch dessen Gelände ein Graben
zu ziehen wäre. Die Gemeinden bitten das Bezirksamt Rheinbischofsheim,
die drei betroffenen Bürgermeister nach Unzhurst einzuladen, um dort einen
Vertrag zu besprechen.
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