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Die jüdische Gemeinde Stollhofen-Schwarzach
Ernst Gutmann
Historie
Schon in der Zeit der Staufer waren jüdische Gemeinden in Deutschland
weit verbreitet. Im Jahre 1346 erlaubte Kaiser Ludwig, Heinrich von
Fleckenstein, die Niederlassung von vier Juden in Beinheim (GLA Gayling
A 57). Nach der Pest um 1348 suchte man einen Schuldigen für das große
Unglück. Die Juden, als Brunnenvergifter verdächtigt, wurden im Reich
verfolgt, vertrieben, getötet oder mußten zum christlichen Glauben wechseln
. Um 1382 wurde dem Markgrafen von Baden vom Kaiser Wenzel das
Recht eingeräumt, in seinem Land Juden aufzunehmen und Schutzgeld zu
erheben. Damit begann eine Einwanderung von Juden, die die Gelegenheit
zum Handel mit allerlei Waren erhielten. Ab 1401 ist die Ansiedlung von
Schutzjuden auf badischem Gebiet nachweisbar.
Juden in der Stadt Stollhofen
Unter der Jahreszahl 1457 berichtet Kast in seiner „Mittelbadischen Chronik
" vom Kleinhandel der Juden in Stollhofen. Ab diesem Zeitpunkt kann
von einer jüdischen Bewohnerschaft in Stollhofen ausgegangen werden.
Tatsächlich erscheinen in den Urkunden der Stadt Stollhofen im Jahre
1427 die Namen „Matzenmacher" (Matzen - jüd. Brot), 1511 Jecken Jörgen
und 1546 ein Michael und Jacob Kauffmann und ein Michael Liebeisbacher
.
Als man im Jahre 1439 in Ulm an der Donau eine große Messe plante,
wurden auch Kaufleute von Stollhofen eingeladen. Auch diese Tatsache
könnte auf die jüdischen Kaufleute in Stollhofen hinweisen. Die Familiennamen
Kauffmann und Jeckel finden sich 400 Jahre später wieder im Ort.
1647 werden die Juden Hirzel und Aaron, 1684 ein Jud Borich, der Junge
zu Stolhofen, erwähnt (bad.-durl. Prozeßschrift B. 42^13). Im Bürgerbuch
von Stollhofen aus dem Jahre 1700 (GLA 66/8396 fol. 47) findet sich
der Eintrag, daß durchziehende fremde Juden als Schutzgeld für 8 Tage
24 Kreuzer bezahlen müssen. Der Brückenzoll über den Sulzbach bei
Stollhofen betrug in den gleichen Unterlagen für einen toten Juden 1 Gulden
. 1785 finden sich die Namen Isaac Ettlinger und Seckel Levi (GLA
182/10), 1790 wanderte die Familie Judel David nach Kuppenheim aus.
Bei der Aufnahme wurde ihm ein Schutzgeld von 30 Gulden und die Versicherung
abgefordert, seine Kinder lesen, schreiben, stricken, nähen und
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