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Das Dorfbuch von Oberachem
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Angesichts dieser strengen Vorschriften und der hohen Strafen war es
selbstverständlich auch nicht erlaubt, zwischen zwei eingesäten Ackerstücken
das Vieh weiden zu lassen, wenn einem diese Felder nicht gehörten
(24. Juni 1574). Später wurde von derselben Hand hinzugefügt, dass diese
Vorschrift überall gültig war, selbst da, wo die Hirten des Dorfes mit ihren
Herden nicht hinkommen konnten. Bei einem Verstoß betrug die Strafe
sieben Schilling Pfennig.
Kirchenbesuch
Bei einem Verstoß gegen diese sonn- und feiertägliche Pflicht der ganzen
Familie einschließlich des Gesindes musste ein Pfund Wachs gegeben und
fünf Schilling in den Opferstock geworfen werden (24. Juni 1574).
Zehntentrichtung
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wurde mit einem Bußgeld von fünf
Pfund Pfennig bestraft (24. Juni 1574). Bei diesem Betrag kann man sich
unschwer vorstellen, wie schnell jemand in finanzielle Notsituationen
kommen konnte, wenn er nicht in der Lage war, den fälligen Zehnt aus
verschiedensten Gründen zu bezahlen. Nicht selten war somit der Ruin der
abhängigen Bauern nicht mehr zu vermeiden.
Tiefhängende Äste bei der Ernte
Im Sommer dieses oder bei der Heuernte des vorigen Jahres muss es wohl
vorgekommen sein, dass über- oder tiefhängende Aste der Bäume am Wegrand
das Getreide, Heu oder Öhmd herabgesteiften und dadurch erheblicher
Schaden verursacht worden war. Deshalb ordnete Vogt Witterstetter
ebenfalls am Festtag von Johannes des Täufers - 24. Juni 1575 - bei einer
Strafe von sieben Schilling Pfennig an, dass jeder, der solche Bäume auf
der Allmend hat, diese entweder stutzen muss oder zu entfernen hat.
Hintergrund bei dieser Anordnung des Vogtes war mit Sicherheit auch hier
der finanzielle Nachteil, welchen die Herrschaft durch diese Verminderung
der Ernte erlitten hatte.
Schlagen von jungen Tannen
Im gleichen Jahr wie die Hänferordnung - 1578 - wurden der Bauernzwölfer
, der Bannwart und die Dorfhirten in dieser Anordnung angewiesen, angesichts
ihrer Eide darauf zu achten, dass keine jungen Tannen geschlagen
werden durften.
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