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Irmgard Schwanke
der Aufnahme neuer Bürger „die freye handt offen behalten" möchte.67
Dementsprechend vermitteln die Ratsprotokolle auch den Eindruck, dass
der Magistrat Bitten um Bürgerannahmen eher positiv gegenüberstand. Die
bislang nachgewiesenen Italiener hatten jedenfalls wenig Probleme, in Offenburg
aufgenommen zu werden.68
5. Heiraten
Als deutlicher Hinweis auf die gesellschaftliche Eingliederung von Zuwanderen
! ist die Einheirat in einheimische Familien anzusehen.69 Bereits die
Vorstellung der Familien Madon, Sartori und Guerra ließ hier unterschiedliche
Muster erkennen. Da war von rein italienischen Paaren die Rede, wie
der Tochter des Kaminfegers Madon und Jacob Brouzetto oder Anna Margareta
Adurno und Johann Baptist Guerra, andererseits von Italienern, die
bereits in der Einwanderungsgeneration deutsche Frauen heirateten, wie
Franz Anton Sartori oder Johann Torna, und schließlich von Familien,
deren Mitglieder nicht direkt nach der Einwanderung, sondern erst in den
folgenden Generationen Einheimische heirateten, so der jüngere Johann
Baptist Guerra. Weitere Beispiele für die unterschiedlichen Heiratsmodelle
ließen sich hinzufügen.
Ein bislang nicht erwähnter, aber aufschlussreicher Fall ist der des italienischen
Kaufmanns Johann Magon. Als dieser im Jahr 1684 die Offen-
burgerin Anna Maria Witsch heiraten wollte, äußerte die Verwandtschaft
der Braut ernsthafte Bedenken gegen die Verbindung. Man fürchtete offenbar
vor allem um das Vermögen der jungen Frau und forderte deshalb, der
Rat der Reichsstadt solle zumindest den Abschluss eines Ehevertrags veranlassen
. Schließlich habe man in Offenburg bereits bei der Heirat des Italieners
Romeri mit des Heinrich Porten Tochter schlechte Erfahrungen gemacht
, und es bestehe die Gefahr, dass auch in diesem neuerlichen Fall
„deß Magons Schuldenlast auf daß Vermögen der Witschin fallen" würde.70
Leider finden sich in den Quellen keine Hinweise auf die Vorgänge nach
der Heirat des Heinrich Porten Tochter. Fest steht jedoch, dass einmal gemachte
negative Erfahrungen zum Anlass oder als Vorwand genommen
wurden, heiratswilligen italienischen Männern generell zu misstrauen. In
der einige Monate später niedergeschriebenen Eheberedung wurde festgelegt
, dass im Fall des Todes der Ehefrau, zumindest solange keine gemeinsamen
Kinder vorhanden seien, der überlebende Partner lediglich 300 Gulden
erben, das restliche Vermögen jedoch an die Verwandten von Anna
Maria Witsch fallen solle.71 Trotz dieser Regelung zugunsten der Verwandtschaft
blieben Anna Maria Witschs Vormünder skeptisch und sperrten
sich noch längere Zeit, das Vermögen der Frau herauszugeben. Nun
wandte man ein, dass Magon ein Fremder sei, keine Güter in Offenburg
habe und dass man nicht wisse, „mit wieviel Schulden Er behafft" sei. Er
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