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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 167
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150 Jahre Friedenskirche Kehl

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und Dekan des Kirchenbezirks, meldete der Kirchenbehörde in Karlsruhe,
dass es bei der Abrede über die neue Einrichtung einige Irrungen gab, so
daß der katholische Pfarrer mit der Behauptung hervortrat, daß die neue
Kirche bloß den Katholiken gehöre und die Evangelischen bloß aus christlicher
Liebe in solcher geduldet werden könnten?5 Dieser Standpunkt wurde
von katholischer Seite in allen künftigen Streitfragen um das Simulta-
neum in Kehl bis zu seiner Auflösung 1914 eingenommen.

Scheinbar war es Fecht gelungen, diese Keime der Uneinigkeit gleich im
Anfang zu unterdrücken, allerdings nur vorübergehend, wie sich bald herausstellen
sollte. Am 22. Dezember 1817 schickte er noch einen optimistisch
gehaltenen Bericht nach Karlsruhe: Gestern wurde von beiden Konfessionen
nunmehr im schönsten Einklang die Simultan-Notkirche feierlich
eingeweiht, und nach allen Anzeichen läßt es sich erwarten, daß das
Wiederaufblühen dieser Stadt durch keine Streitigkeiten über den Kultus
werde gestört werden.2** Fechts Erwartung sollte sich nicht erfüllen. Trotz
des erwähnten Simultanvertrages kam es 1821 zu Auseinandersetzungen
zwischen den Kirchengemeinden, die sich auch auf das gesellschaftliche
Leben der Stadtgemeinde auszuwirken drohten. Die Streitpunkte, die einen
umfangreichen Schriftwechsel zwischen den kirchlichen und behördlichen
Behörden veranlassten, betrafen unter anderem den Kirchenschlüssel und
die Zeit des evangelischen Gottesdienstes.

Laut Simultanvertrag erfolgte der katholische Gottesdienst morgens von
neun bis halb elf Uhr und nachmittags von zwei Uhr, der evangelische von
halb elf bis zwölf Uhr sowie von ein bis zwei Uhr. Die Protestanten fühlten
sich durch ihre Gottesdienstzeiten gegenüber den Katholiken benachteiligt.
Der späte Beginn des evangelischen Gottesdienstes nach dem der Katholiken
um halb elf hat die große nachteilige Folge, daß der Gottesdienst von
Mannspersonen und vornehmlich von Frauenzimmer und Dienstmägden
weniger besucht wird, indem die Mittagsessenszeit herannaht, und die
Frauen und Mägde mit Bereiten des Essens beschäftigt sind. Der Vormittagsdienst
beginne nach einem viertelstündigen Läuten erst kurz vor elf
Uhr und dauere bis zwölf und zuweilen länger. Es ist dann der Gemeinde
und dem Pfarrer nicht zuzumuten, von der Kirche zum Mittagsessen und
von diesem um ein Uhr wieder in die Kirche zu eilen. Diese Hast bei Religionssachen
ist unanständig und zieht uns Spott zu, die evangelische Gemeinde
verlangt den Genuß paritätischer Rechte. Dem Gesuch der Protestanten
, den Vormittags-Gottesdienst wenigstens um zehn Uhr, den Nachmittags
-Gottesdienst aber um zwei Uhr anfangen zu dürfen, hat das Innenministerium
nicht entsprochen. Es fürchtete, dass bei Änderungen des Vertrages
durch neu entstehende Hoffnungen des einen und Besorgnisse des anderen
Teils die Ruhe und Eintracht gestört werde.21

Weiteren Anlass für Konflikte zwischen den Konfessionsgemeinden bot
der Kirchenschlüssel. Unter Berufung auf die erwähnte Übereinkunft einer


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