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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 170
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Hartmut Stüwe

evangelischen Kirchenbesucher aus der Stadt an die neugebaute Dorf Kehler
Kirche zu verweisen. Die Bauinspektion Offenburg hielt dem entgegen,
daß diese bloß allein für das Bedürfnis von Dorf Kehl und Sundheim gebaut
wurde. Beide Gemeinden zählen zusammen über 1.600 Seelen, die Kirche
faßt aber nur ungefähr 900 Kirchgänger, daher eine Gemeinde, welche jetzt
schon 500 Seelen zählt, nicht mehr aufgenommen werden kann. Kehl hat
sich bisher auch immer stark durch Einwanderung vermehrt, und bei etwas
günstigeren Handelsverhältnissen dürfte dieses später noch mehr der Fall
werden?5 Beide Vorschläge wurden nicht aufgegriffen.

Auch die beiden Pfarrämter der Stadt Kehl rechneten mit einem schnellen
Anstieg der Einwohnerzahlen und der Kirchenbesucher. Pfarrer Schellenberg
bezifferte die Seelenzahl der evangelischen Gemeinde für das Jahresende
1828 auf 474 und die Anzahl der Kirchenbesuchenden auf 389.
Nach Pfarrer Winter betrug die Seelenzahl der katholischen Gemeinde im
Jahr 1829 insgesamt 450 (in Stadt Kehl 330, in Dorf Kehl und Sundheim
120) und die Anzahl der Kirchenfähigen 400.36 Dazu zählte er auch die in
den umliegenden protestantischen Ortschaften wohnenden Katholiken, besonders
Dienstboten, Handwerksgesellen, Taglöhner. Der Maßstab für die
zu erbauende Kirche dürfte wenigstens um die Hälfte größer sein, als in
gegenwärtigem Zeitpunkt die Seelenzahl erforderlich macht. Als Faktoren,
die die Zahl der Kirchenbesucher künftig noch vergößern würden, nannte
er die Kinzigflößerei, das Militärkommando, die Nähe von Straßburg und
die Ansiedlung von außen.

Der Streit um die Baupflicht

Die Notwendigkeit des Kirchenneubaus galt bei den Ministerien der Finanzen
und des Inneren, die mit der Angelegenheit befasst waren, nach der
Auswertung der Umfragen und den abgegebenen Entwicklungsprognosen
als nachgewiesen. Umstritten waren noch die Frage der Baupflicht und der
Anspruch beider Kirchengemeinden auf eine eigene Kirche. Die Auseinandersetzungen
konzentrierten sich zunächst vor allem auf die Frage, wem
die Baupflicht oblag. Unterschiedliche Ansichten herrschten hierbei nicht
nur zwischen den beiden Kirchen einerseits und dem badischen Staat
andererseits. Auch die Ministerien waren sich nicht einig. Die Kirchen,
unterstützt von den beiden Kirchensektionen im Innenministerium, hielten
den badischen Staat für baupflichtig. Vor allem die Katholiken unterstrichen
ihren Anspruch mit dem Hinweis auf den Besitz einer eigenen Kirche
in der ehemaligen Festung und die Gelder aus der Brandversicherung, die
der Staat für die abgebrannten herrschaftlichen Kasernengebäude einschließlich
der katholischen Kirche erhalten hatte.

Die Hofdomänenkammer, die als Mittelbehörde des Finanzministeriums
für die Verwaltung der Staatsgüter und öffentlichen Gebäude zuständig


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