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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 198
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198

Hartmut Stüwe

16 GLA 207/387, 31.3.1816 u. 15.7.1817

17 Zitate in: GLA 391/19066, 28.7.1817; LKA 5391, 15.12.1817

18 Um Kosten zu sparen, wurden die evangelischen Gemeinden von Stadt und Dorf Kehl
im Jahr 1805 vereinigt, so dass beide zusammen nur ein Kirchspiel ausmachen und nur
eines Pfarrers (und einer Kirche, d. Verfasser) bedürfen (GLA 207/367, 1.5.1804).
1808 wurde dieser Verband, als die Festung und Stadt Kehl an Frankreich kam, zwar
wieder aufgelöst (GLA 207/404, 16.2.1808). Die Doppelpfarrei blieb jedoch in der
Form der Mitbetreuung der Stadtgemeinde durch den Pfarrer von Dorf Kehl bis 1917
erhalten. Erst mit der Auflösung des Simultaneums zum 1. Januar 1917 wurde das
Pfarramt für die Gemeinde der Friedenskirche, der Nachfolgerin der Simultankirche,
wieder eingerichtet

19 Zitate des Abschnitts in: GLA 422/1660, 3.10. 1817, 24.10., 2.11. und 20.12.1817

20 Cassinone, H./Spieß, K.: Tulla, Johann Gottfried, Karlsruhe 1929, 35

21 Auf den Sitzbänken war Platz für 135 Besucher, der untere Gang und die Emporbühne
boten zusätzlich 65 Personen Platz (GLA 391/19066, 16.8.1829)

22 Kehler Wochenblatt 28.10.1873

23 LKA 5391, 19.12.1817

24 Schmitt, Josef: Simultankirchenrecht im Großherzogtum Baden unter der Herrschaft
des bürgerlichen Gesetzbuchs, Karlsruhe 1909, VII, Das Recht des Staates zur Einrichtung
von Simultaneen beruhte auf dem 1. Konstitutionsedikt von 1807, § 10, 3. u. 4.
Satz. Nach Schmitt lag es im „öffentlichen Interesse, die Simultaneen freiwillig aufzuheben
". Durch sein Buch wollte er die Auflösung fördern. Ein interessanter Nebenaspekt
: Die Herausgabe der Arbeit von Josef Schmitt, katholischer Oberstiftungsrat aus
Karlsruhe, fiel in das Jahr 1909, eine entscheidende Phase der Auflösung des Kehler
Simultaneums. Pfarrer Wild, der die Auflösung seit 1902 initiierte, bezog diese Publikation
auch in seine Öffentlichkeitsarbeit ein (s. hier Kapitel „Auflösung des Simultaneums
" u. Stadtarchiv Kehl (STAK) A 653-03/3)

25 Dekane hatten in den Kirchspielen (Diözesen) der Amtsbezirke die Aufsicht über das
Kirchen- und Schulwesen sowie über die dort angestellten Pfarrer und Lehrer (Stiefel,
Karl, a.a.O., 672); Zitat in: LKA 5391, 15.12.1817

26 LKA 22.12.1817

27 A.a.O., 26.7.1822, 10.8.1822

28 A.a.O., 10.8.1822

29 A.a.O., 2.8.1822, GLA 207/365, 27.6.1829

30 Erzbischöfliches Archiv Freiburg (EAF) 12592, 18.12.1828

31 Zu dieser Zahl sind noch die Katholiken von Dorf Kehl und Sundheim, die nach Stadt
Kehl eingepfarrt waren, hinzuzuzählen, so dass sich die Seelenzahl der beiden Konfessionen
insgesamt auf 924 erhöhte (GLA 391/19066, 16.8.1829)

32 EAF 12592,18.12.1828; LKA 5391, 18.12.1828

33 Durch eine Mauer getrennte Kirchen gibt es heute beispielsweise noch in Neustadt an
der Weinstraße und im badischen Mosbach. In diesen Kirchen sind die Mauern jedoch
- im Unterschied zu dem Vorschlag des Bezirksamts Kork für die neu zu erbauende
Kehler Kirche - nachträglich durch die schon bestehenden Gebäude gezogen worden.
Durch die Mosbacher Stiftskirche wurde 1705 auf staatliche Verordnung eine Mauer
gezogen. In den Stifts- und Klosterkirchen des Mittelalters waren Chor- und Langhaus
durch einen sogenannten Lettner getrennt, der dann als Mauer ausgebaut werden konnte
. Der Lettner trennte den Chor der Domherren und Mönche von dem Laienschiff
(Langhaus) der Allgemeinheit. Der Lettner, der einen oder mehrere künstlerisch gestaltete
Durchgänge hatte und oben zu einer Bühne mit Lesepult und Sängerbühne ausge-


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