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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 400
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Helmuth Lehmann

richten keinen Anteil an dem Fall zu nehmen scheint. Der Oberamts-
Sekretär Clemm war sehr verbittert gegen seinen Kollegen den Cammer-
Sekretär Schey, dass er mit ihm so wenig Rücksprache gehalten hatte.53

Anfang des Jahres 1737 berichtete die Landschreiberei nach Usingen,
dass sich der Scharfrichter Johann Georg Frank aus Lauterburg endlich
einmal vorgesprochen hätte, und bei einem Gespräch hätte man sich geeinigt
, dass gegen die Erstattung des verauslagten Kapitals einschließlich der
Zinsen und der Unkosten auf das Erblehen verzichtet wird, was auch protokolliert
wurde. Bei der Aussprache mit Georg Friedrich Heidenreich
wurde festgelegt, dass ihm der Bestand gelassen werde, wenn er Hundert
Gulden nachzahlt einschließlich der noch ausstehenden Forderung von 34
Gulden 3 Schilling und 6 Pfennigen. Auch diese Abmachung wurde protokolliert
.54 Die Landschreiberei vermerkte, dass eine bessere Abmachung
nicht möglich gewesen wäre und beide Parteien zufrieden sind. Sie bat daher
die Fürstliche Kammer um ihre Bestätigung, die auch bald darauf eintraf
.55

Nachdem man sich wegen des Erblehenvertrages geeinigt hatte, wendete
sich Georg Friedrich Heidenreich erneut an die Fürstliche Kammer und
legte eine von der Landschreiberei abgezeichnete Quittung vor, in der ihm
bestätigt wurde, dass er im April 1731 bereits 28 Gulden und 3 Schilling
bezahlt hatte. Er bat die Herrschaft fußfällig, nachdem er bereit war die
100 Gulden zu bezahlen, unter den von ihm berichteten Umständen auf die
Zahlung von 38 Gulden zu verzichten.

Wie sich die Herrschaft in Usingen entschieden hatte, ist nicht vermerkt.

Bis ins Jahr 1766 liegt im GLA kein amtlicher Briefwechsel vor, so ist
anzunehmen, dass Johann Georg Heidenreich in Lahr sein Amt zur Zufriedenheit
der Herrschaft Nassau-Usingen ausgeführt hatte.

Am 4. März 1763 starb die Ehefrau des Georg Friedrich Heidenreich im
Alter von 73 Jahren. Sie war 18 Jahre älter als ihr Ehemann. Bereits am 15.
August des gleichen Jahres heiratete er in zweiter Ehe Beate Regina Sänger
, die Tochter des Lehrers und Kantors an der Lahrer Schule Johann
Philipp Sänger und seiner Ehefrau Maria Elisabeth Wagenseil. Beate Regina
wurde in Lahr am 22. April 1721 geboren und war an ihrer Hochzeit bereits
42 Jahre alt. Sie erreichte ein Alter von 73 Jahren, wurde aber ein
Pflegefall und wurde lange Jahre im Hospital gepflegt. Sie starb 24 Jahre
nach ihrem Mann am 24. April 1794 in Lahr.

Im Jahr 1766 schrieb Georg Friedrich Heidenreich an seinen Durchlauchtigsten
Fürsten und Herrn, dass sein Vater während seiner 50-jährigen
Tätigkeit in Lahr alljährlich acht Klafter Buchenholz als Besoldung erhalten
hätte. Auch ihm seien, seit er 1724 seinen Dienst angetreten hat bis 1700
und fünfzig, das eigentliche Jahr sei ihm nicht mehr erinnerlich, plötzlich
vom damaligen Landschreiber ohne Verschulden bis heute nur noch vier
Klafter jährlich gestattet worden. Obgleich er sich nicht beschweren will,


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