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Helmuth Lehmann
Dienst unterhalte ich immer 1 Knecht und 2 Pferde, allermaßen aber solcher
Dienst sehr gering ist, mithin meine Pferde gar öfters müßig im Stalle
stehen und dennoch gefüttert werden müßen; So sehn mich in dießem Betracht
und um mein Brodt für mich und die meinigen in Zukunft selbst bauen
zu Können - gleichsam gezwungen, liegende Güther dahier zu akquirie-
ren. So lange ich jedoch nicht bürgerlich bin, können mir solche von jedermann
ausgelößet, und meine Absichten vermitelt werden. Ich habe dahero
den Entschluß gefaßt mich und die meinigen in dahießige Bürgerschaft ein-
zulaßen."
Frank bat die Herrschaft in Usingen um die Bürgeraufnahme für sich,
seine Frau und seine beiden Kinder in Lahr. Sein Vermögen konnte er mit
gerichtlichen Obligationen hinlänglich legitimieren.60
Auch die Stadt Lahr unterstützte eine Einbürgerung des derzeitigen
Scharfrichters. Sie schrieb: „Dem Ersuchen steht nichts entgegen, denn der
Bittsteller soll ein ziemlich ansehnliches Vermögen besitzen."
Auch wurde sein Vorschlag begrüßt, seinen Nahrungsstand selbst zu
verbessern, und außerdem hätte er bereits ein Bürgerrecht in Müllheim seit
dem 7. Juli 1770.61 (Eine Abschrift der Bürgeraufnahme des Oberamtes
Badenweiler in der Markgrafschaft Baden-Durlach lag als Anlage bei.)62
In einem Schreiben an die Fürstliche Verwaltung bat das Oberamt um
eine Entscheidung. Georg Friedrich Frank weigert sich den Bürgereid abzulegen
, da er der Meinung war, dass er als Angestellter des Oberamtes
nicht verpflichtet ist, die Gerichtsbarkeit des Lahrer Stadtrates anzuerkennen
. Der Hofrat Wild wurde von Frank als Beispiel angeführt, der das Bürgerrecht
in Lahr hat, aber nie einen Bürgereid geleistet hat. Man war der
Meinung, dass dies seine Richtigkeit hat und Honoratioren und Bediensteten
der Herrschaft zusteht, die keine städtischen Leistungen erhalten. Bürger
, die an den städtischen Nutzungen teilhaben, müssen auch die Lasten
tragen und sind der Gerichtsbarkeit der minderen Instanz verpflichtet. Man
bat die Herrschaft um ihre Entscheidung.63
Auch der Bürgermeister und der Rat der Stadt Lahr (Unterzeichnete
sind Schneider, Caroli und Willig) wandten sich an die Herrschaft, denn sie
waren der Meinung, dass bei unterschiedlicher Bewertung der Bürger in
der Zukunft Anlass gegeben wäre für „Verdrüßlichkeiten".64
Die Antwort der Herrschaft in Wiesbaden war eindeutig. Georg Friedrich
Frank musste sich dem Bürgereid unterwerfen und konnte sich nach
Zahlung des Bürgergeldes als Bürger der Stadt betrachten. Sie wies aber
daraufhin, dass der Geheime Hofrat Wild nicht verpflichtet ist, den Bürgereid
zu leisten, und die Herrschaft nicht bereit ist, dem Wunsch der Stadt
Lahr stattzugeben.65
Am 28. Dezember 1772 wurden in Lahr der Schultheiß und zwei Bürgermeister
gewählt. Diese Wahl wurde von der Herrschaft nicht anerkannt.
Das war der Anlass zu einem jahrelangen Prozess der Stadt Lahr gegen die
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