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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 405
(PDF, 145 MB)
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Zur Geschichte der Lahrer Nachrichter und Wasenmeisterei

405

Der Erblehenvertrag wurde unter jedem neu in die Regierung kommenden
Großherzog erneuert.

Am 27. Oktober 1826 berichtete die Amtskasse, dass Karl Friedrich
Frank für das Lehen ein Canon von 10 Gulden zu entrichten hat, dagegen
aber eine Besoldung von 12 Gulden 22 Schilling 4 Pfennig und vier Klafter
Holz empfängt. Da es sich um das einzige Erblehen von Seiten der badischen
Regierung handelte, hätte man mit Karl Friedrich Frank Gespräche
geführt über die Möglichkeit das Erblehen zu allodificieren (Übergang in
eigenen Besitz). Karl Friedrich Frank hat dies abgelehnt, da das Lehen auf
alle seine Leibeserben und seine Frau ausgestellt wäre und er auch schon
1200 Gulden für die Erteilung bezahlt hätte.71

Um eine Übersicht zu bekommen, was für Liegenschaften das Erblehen
beinhaltet, wurde von der Großherzoglichen Amtskasse eine

Beschreibung

über

diejenigen Grundstücke etc etc welche Nachrichter Frank dahier, zu seiner
Wasenmeisterei Erblehen besitzt, in der Lahrer Gemarkung liegen und
der Stadt Lahr eigenthümlich zugehören.

2 Sester 16 Ruthen des Scharfrichters Wohnung und zugehörende. Gegen
Rhein 6. Anstößer und der Weg, gegen Birg Jacob Göhringer Land auf
Michel Blohorn und Johannes Walter jung Schneider, Land ab Johannes
Liermann und Jacob Eisen.

6 Sester 24 Ruthen Acker der Bühl, g. Rhein Kristian Hertenstein und
Glaser Wickert, g. Birg der Weg, Land auf der Pfad, Land ab der Weg und
Kristian Hertenstein.

1 Sester 31 Ruthen an der Eichshalt, g. Rhein der Weg, gegen Birg K. F.
Frank, Land ab Karl Meurer, Land auf Schuhmacher Georg Schmidt.

2 Sester Acker am Stumpenlindle, Land ab, Land auf und gegen Birg der
Weg, gegen Rhein Johannes Eisen.

4 Sester 57 Ruthen das Hochgericht, gegen Birg und Land auf der Weg,
gegen Rhein Jacob Müllerleile, Land ab Michel Stolz.

Hugsweirer Bann.

5 Sester 64 Ruthen Acker im Heubrüchle gegen Rhein und Land auf ein
Feldgraben, gegen Birg Gemeinde Hugsweier, Land ab einige Anstößer.

Altenheimer Bann

Die Wasenmatte in den s.g. Kebenen 3 Sester haltend Land auf und ab
gegen Rhein ein gemeiner Graben, gegen Birg zehn Anstößer.

Lahr, am 5. ten April 1827
Großh. Amts Kasse12


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