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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 422
(PDF, 145 MB)
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422

Hans Herrmann

Nach dem Vertrag hat der Abdecker in solchen Fällen, wo das Thier ausgenutzt
werden darf, dem Eigenthumerfolgende Entschädigung zu bezahlen:

1) für ein Pferd über 2 Jahren 3 fl. 30 kr.

2) für ein Stück Rindvieh über 2 Jahren 5 fl. — kr.

3) für ein Schwein über ein Zentner 1 fl. — kr.

4) für ein Schaaf 1 fl. — kr.

Für Wegschaffung von Thieren, welche einer Seuche erlegen sind, oder
deshalb getödtet werden müssen, und deren Theile nicht benutzt werden
dürfen, erhält der Abdecker für Wegschaffung und Verlochung derselben
eine Stückgebühr, nebst einer Weggebühr von 30 kr. für die Stunde Ortsentfernung
.

Die Stückgebühr beträgt:

1) für Verlochung von Pferden und Rindvieh 2 fl.

2) für Kleinvieh, nämlich Fohlen, Kälber bis 'h Jahr,
Schaafe, Schweine und Ziegen 1 fl.

Kork, den 12. März 1868 Gr. Bezirksamt Frech. "M

Aber die Gemeinde Kork und das Bezirksamt Kork lehnten das von Christian
Kratt als Abdeckerei und Leimsiederei vorgeschlagene Gelände ab,
weil es nur 200 Fuß (60 m) von der Korker Mühle, von der Eisenbahn und
vom Kirchweg nach Querbach und 400 Fuß (120 m) vom Ortseingang entfernt
war. Durch die Abdeckerei würden die Korker Mühle, die Hanfrötze
und der öffentliche Badeplatz, die sich unterhalb des Grundstückes am
Plauelbach befanden, sehr unter dem Gestank und den Abfällen der Leim-
siederei leiden. Und außerdem würde der Nordwestwind die üblen Gerüche
in den Amtsort Kork wehen.13

Einem erneuten Antrag von Christian Kratt, die Leimsiederei auf der
„Hofmatt" unterhalb der Mühle zu errichten, wurde stattgegeben; so durfte
er noch einige Jahre dieses Geschäft betreiben. 1876 verkaufte er sein
Haus an den Landwirt Jakob Heitz.

Mit dem Reichsseuchengesetz von 1880 wurde die Leimsiederei in
Kork wegen der Grundwasserverseuchung verboten. Christian Kratt baute
1901 ein neues Haus (Breitstr. 1) und widmete sich der Rosensucht. Er
starb 1916 in der Illenau.

Das Reichsseuchengesetz

1868 erhielt Friedrich Großholtz vom Bezirksamt die Genehmigung, auf
der Legelshurster Gemarkung Wittig eine Abdeckerei anzulegen.16 Großholtz
war ein Sohn des Scharfrichters und Wasenmeisters Georg Friedrich


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