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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 469
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Ein Schiddusch -

Eine jüdische Ehevermittlung in Offenburg 1878

Peter Stein

Einführung

Nach der Deportation der Juden im Oktober 1940 meldete Gauleiter Wagner
seinem „Führer", das Land Baden sei nun judenrein. Da während Jahrhunderten
der jüdische Bevölkerungsteil ein Bestandteil der badischen Einwohnerschaft
war und kaum mehr jemand der heute lebenden Personen
etwas über deren Lebensumstände weiß, erscheinen laufend Publikationen
der noch erreichbaren Zeitzeugen. Man will wissen, wie die Juden damals
gelebt haben.

Die meisten Veröffentlichungen enthalten Berichte über das religiöse
Brauchtum oder Erlebnisberichte von Vertriebenen und Überlebenden.
Dürftig sind Quellen über das soziale Verhalten der jüdischen Bürger und
ihre Lebensgestaltung.

Zu den bedeutendsten Schritten im menschlichen Leben gehört neben
der Berufswahl und den ohne eigenes Zutun schicksalsmäßig sich ereignenden
Fakten von Geburt und Tod zweifellos die Partnerwahl. Ein Beispiel
aus der Familie des Autors mag beleuchten, wie sich solches abspielte.

Jahrhundertelang waren die Juden diskriminierenden Einschränkungen
unterworfen. Namentlich war es ihnen untersagt in Städten zu leben, Land
zu erwerben oder einen zünftigen Beruf auszuüben. Dies bedeutete den
Zwang zur Ansiedlung auf dem Land und die Wahl von den Juden offenstehenden
Berufen wie Viehhändler, Hausierer oder Geldverleiher und
Wechsler. Zur Ausübung dieser Berufe war ein gewisses Kapital unerläss-
lich.

Ihre zivilrechtlichen Verhältnisse durften die Juden selber ordnen. Für
sie galt das Ehe- und Erbrecht nach jüdischem Religionsgesetz. Die Töchter
sind den Söhnen gegenüber erbrechtlich benachteiligt und sind vom elterlichen
Nachlass ausgeschlossen, wenn Söhne, also ihre Brüder, leben.
Dafür erhalten sie bei der Eheschließung eine Mitgift. Diese verschafft dem
Ehemann das für seine Berufsausübung notwendige Kapital. Bei seinem
Ableben oder im Fall der Scheidung soll der Anspruch auf Rückzahlung
die Frau sichern.

Traditionellerweise erfolgte die Verheiratung der Kinder durch ihre Eltern
, wobei der geeignete Partner oftmals durch einen berufsmäßigen Ehevermittler
(Schadehen) gesucht wurde, aber auch durch Verwandte. Die


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