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Der Beginn der Dampfschifffuhrt auf dem Oberrhein und die Haltung der Freistetter Schijffahrtsgilde 533
schanze (= Ludwigshafen) nach Mainz mit Dampfschiffen zu befahren.
Am 31. August überreichte der König der Niederlande der Niederländischen
Dampfschifffahrtsgesellschaft in einem feierlichen Rahmen die Konzession
, obwohl sie schon drei Jahre den Rhein ohne Genehmigung
befuhr.1
Ein Paukenschlag für die Rheindampfer war die Fahrt des Königs
Friedrich Wilhelm III. von Preußen zusammen mit der Zentralkommission
von Mainz auf dem Dampfer „Rhein" von Koblenz bis Köln. Das Schiff
fuhr anschließend noch von Köln nach Straßburg und zurück. Das war die
erste Fahrt eines Dampfers auf dem Oberrhein. Nach dieser gelungenen
Demonstration „herrschte in der ganzen Kaufmannschaft nur eine Stimme
". In diesem günstigen Klima erfolgte am 22. September 1825 in Karlsruhe
die Gründung der „Großherzoglich badischen Dampfschifffahrtsgesellschaft
." 1,2
Von besonderer Bedeutung war aber der Zusammenschluss aller oberrheinischen
Interessenten an der Dampfschifffahrt zur Dampfschifffahrtsgesellschaft
„Am Rhein und Main" in Mainz, in der sich Kaufleute aus
Mainz, Frankfurt, Straßburg und dem Großherzogtum Baden zusammenfanden
. So wie sich die Kölner auf den Mittelrhein beschränken wollten,
so wollten die Mainzer nur den Oberrhein und den Main bedienen. Die badische
Gesellschaft blieb aber als eigenständige Gesellschaft innerhalb des
größeren Rahmens der Mainzer Vereinigung bestehen.
Die Mainzer „Rhein-Main AG" erwarb zum Zeichen der festen Verbindung
und der guten Zusammenarbeit von der Kölnischen Preußisch-Rheinischen
AG. sofort 300 Aktien.1
Die Gründung der „Großherzoglich hadischen
Dampfschiffahrtsgesellschaft auf dem Rhein"3
Im Gesetz- und Regierungsblatt des Großherzogtums Baden wurde am 22.
September 1825 die behördliche Genehmigung einer badischen Dampfschifffahrtsgesellschaft
ausgesprochen. Die Gesuchsteller und Hauptaktionäre
waren:
1. Frhr. v. Cotta, Verleger zu Stuttgart, 2. US-Konsul Church, 3. Kaufmann
Kiesling, Rastatt.
In der Präambel zur Genehmigung stellte die Regierung ihre Stellung fest:
„Es liegt außer unserer Macht, alle Nachteile zu beseitigen, welche nach
aller geschichtlichen Erfahrung (auch) mit den nützlichsten Erfindungen
verbunden sind, welche eine Umgestaltung längst bestehender Einrichtungen
zur Folge hatten. Wir haben uns aber für verpflichtet erachtet, die
gegenwärtig auf dem Rhein zu regelmäßiger Fahrt verpflichteten Schiffer
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