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Ludwig Uibel
Verfahren der freien Steuermannswahl der Rheinschiffer im Bereich des
Straßburger Hafens verbot. In Zukunft sollten alle Lastschiffe auf der großen
Rheininsel im Eingang des Hafens ihren Steuermann wechseln und für
die Weiterfahrt talwärts einen französischen Steuermann nehmen. Das
würde im Bereich von Straßburg vornehmlich die aus dem Süden (Basel,
Breisach) kommenden Schiffe treffen. Der Freistetter Steuermannsverein
schlägt vor, in Kehl auch eine Hafenstation einzurichten. Dann könnten die
Freistetter Steuerleute dort die Oberländer Schiffe übernehmen, die ohnehin
ohne Steuerleute dort ankämen. Da sie nur kleinere Lasten (bis zu 200
Zentner) transportierten, glaubten sie, die Steuermänner ersparen zu können
. Die Freistetter meinten, die Oberländer könnten Straßburg mit demselben
Recht umfahren, mit dem die Straßburger Freisten umgingen.
Wegen der einseitigen Maßnahmen des Straßburger Präfekten fand (in
Mannheim oder Mainz) im Juli 1824 eine Konferenz statt, an der der Freistetter
Schifffahrtsvorstand David Rohr teilnahm. In einem Bericht an das
Bezirksamt Rheinbischofsheim vom 29. Juli 1824 schildert Rohr die Situation
, und was er als Gegenmaßnahme in die Wege geleitet habe. Im nachfolgenden
Abschnitt soll der wichtigste Passus aus seinem Bericht wörtlich
wiedergegeben werden:
„... Der Erlaß des Straßburger Präfekten ist eine Polizeimaßnahme. Sie
betrifft die Schiffer, die von oberhalb Straßburg kommen und nur 200 Zentner
geladen haben. Sie müssen in Straßburg Steuerleute nehmen. Dieser
Beschluß ist der Rheinschiffahrtsverwaltung in Mainz zugegangen und ich
habe in einer Sitzung Einwendungen gegen dieses einseitige Vorgehen des
Präfekten gemacht. Da die Freistetter Steuerleute wie die von Straßburg
von Kehl und Freisten bis Neuburg allgemein anerkannt sind, daß sowohl
denjenigen, die auf diesem Rheinufer wie auf dem jenseitigen oberhalb
Kehl und Straßburg, die mit ihren Schiffen den Rhein unterhalb Kehl bis
Neuburg fahren, es freistehen muß, welcher Steuerleute sie sich bedienen
wollen. Es ist nicht gesetzlich bestimmt, welche Steuerleute man ab Straßburg
nehmen muß, vom jenseitigen oder diesseitigen Ufer ...
Ich habe meine Erklärung aus dem Protokoll abschreiben lassen, sowie
auch den Beschluß des Präfekten von Straßburg und dasselbe dem Großherzoglich
badischen Kommissar bei der Hohen Zentralkommission in
Mainz (Herr Beck) übergeben, welcher es übernommen hat, alles Weitere
zu besorgen."
Rivalität im Freistetter Hafen (1829)
Im April 1829 offenbarten sich wie in einem Aprilscherz Spannungen, die
sich im Freistetter Hafen aufgebaut hatten. Wegen der Wünsche der Basler
Schiffer in Bezug auf die Rückladung in den badischen Häfen, bestellte der
Freistetter Hafenmeister Wagner die anwesenden Schiffer auf den 13.
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