Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 628
(PDF, 145 MB)
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Wolfgang M. Call, Cornelius Gorka, Dieler Kaliß

Es ist zunächst Aufgabe der kommunalen Stellen, in ihren eigenen Archivbeständen
nach Hinweisen über die Beschäftigung der Antragsteller
nachzuforschen. Dabei können auch örtliche Kontakte zu Firmen oder
Zeitzeugen genutzt werden. Bleibt die Suche ergebnislos, so ergeht ein
Schreiben an die zuständige Allgemeine Ortskrankenkasse. Fällt dabei das
Ergebnis wiederum negativ aus, wird der Antrag an das Staatsarchiv Freiburg
weitergeleitet. Die Staatsarchive übernehmen dann die abschließende
Beratung der Negativfälle.

Geht aus dem Antragsschreiben hervor, dass der Betroffene auch in einer
anderen Gemeinde beschäftigt war, so ist eine Kopie des Antrags der
jeweiligen Gemeindeverwaltung zu übermitteln. Es empfiehlt sich aber
auch hier eine vorherige Recherche in den eigenen Archivbeständen. Auf
jeden Fall sollten die Antragsteller eine Antwort auf ihre Anfrage erhalten.
Bei längerer Beantwortung der Anfrage sollte ein Zwischenbescheid zugesandt
werden.

Bei einer positiven Antwort reicht der Nachweis aus, dass die betreffende
Person als Zwangsarbeiter beschäftigt war. Die Antwort geht jeweils an
den Antragsteller bzw. die nationalen Partnerorganisationen. Dabei soll
auch eine Kopie des Antwortschreibens dem Internationalen Suchdienst
des Roten Kreuzes (ISD) zugehen. Bei individuellen Anfragen von Betroffenen
können dem jeweiligen Antwortschreiben Merkblätter in polnischer,
russischer oder ukrainischer Sprache beigelegt werden.

Hinsichtlich der Nutzung von Zwangsarbeiterunterlagen durch Außenstehende
(so genannte Dritte) wird auf die Nutzungsbestimmungen und
Sperrfristen des Landesarchivgesetzes (LArchG) für Unterlagen mit personenbezogenen
Daten hingewiesen, die auch für die kommunalen Archive
gelten.

Für weitere Fragen zum Verfahren ist beim Hauptstaatsarchiv Stuttgart
eine Landeskoordinierungsstelle für Anfragen ehemaliger Zwangsarbeiter
(LKS) eingerichtet worden.

Ansprechpartner ist Frau Pfeiffer, Tel. 0711/ 212-4342.

Recherchen nach Zwangsarbeitern im Kommunalarchiv

Bei der Suche nach Zwangsarbeitern ist eine genaue Durchsicht der Gemeindeakten
sinnvoll.

Die Akten der badischen Stadt- und Gemeindearchive bis 1965 waren
und sind nach dem so genannten Külby-Aktenplan geordnet. Dieser wurde
1905 verbindlich eingeführt und bis 1965 angewendet.

Die Akten sind leicht daran zu erkennen, dass die Aktendeckel und
die ganze Systematik nach einem römischen Zahlensystem geordnet sind.
Der römischen Zahl folgt nach einem Punkt in der Regel eine arabische
Zahl.


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