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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 362
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Dieter Kauß

Neben dem Moosgebiet mit seinem Maierhof auf Mitteleck oder
Schönwald besaß das Kloster in Nordrach noch einen weiteren Gebietskomplex
, der ihm zumindest seit dem Jahre 1512 gehörte, und
dies wiederum als Eigentum: das Gebiet Mühlstein und Schottenhöfen,
b.) Dieses Gebiet in Höhe von 400 bis 600 Metern kam im Verlauf des
Mittelalters - wann genau lässt sich nicht sagen - an die Klosterministerialen
Roeder von Diersburg. Diese gaben den Besitz im 15. Jahrhundert
als Heiratsgut an die Herren Wormser aus Straßburg weiter. Von
dem Edelknecht Jakob Wormser kaufte im Jahre 1512 Abt Philipp von
Eselsberg das Gebiet ab und höchstwahrscheinlich wieder zurück.
Mittelpunkt dieses Gebietes war der „Hof, genannt Mühlstein". Außer
dem Mühlstein-Bauern gab es in diesem Gebiet damals nur noch drei
weitere Bauern.

Die Abtei Gegenbach übte auch hier in der Folgezeit die Landesherrlichkeit
aus. Sie beanspruchte die Hohe Gerichtsbarkeit. Noch im Jahre
1802 wird berichtet, dass der Abt wie auch im Moosgebiet hier alleiniger
Grund- und Zinsherr ist. Es herrschte das Erbrecht des jüngsten
Sohnes oder der ältesten Tochter. Aus den vier Bauern des Distrikts
von 1512 waren im Jahre 1802 insgesamt sechs Bauern mit zehn Häusern
und zwei Mahlmühlen geworden.

Speziell an den Abt als Landesherren hatten die von Mühlstein und
Schottenhöfen zu bezahlen und zu leisten: Fronen nach Bedarf, Schutzgeld
, Steuer und Kriegskostenbeiträge. Der Besitzer des Mühlsteinhofes
war der Vogt dieses Territoriums und zugleich Richter. Mühlstein
und Schottenhöfen waren ein zweiter Bestandteil der Grafschaft Gengenbach
, die den Abt von Gengenbach zugleich als Grundherren und
als Landesherren anerkannte. Auch wegen dieses Gebietes saß der Abt
von Gengenbach als Reichsfürst auf der entsprechenden Bank des
Deutschen Reichstags.

3. Das Gebiet Nordrach-Dorf als Stab der Hl. Römischen Reichsstadt
Zell a. H. bis 1803

Im heutigen Ortsteil „Lindach" schieden sich die Geister zwischen Abt
und Reichsstadt. Hier begann der Zuständigkeitsbereich des Stabes Nordrach
, der bis 1803 zu der Reichsstadt Zell gehörte. Von Lindach beiderseits
der Nordrach entlang über das heutige Nordrach-Dorf und oberhalb dessen
erstreckte sich das Gebiet des reichsstädtischen Stabes. War Nordrach dies
immer schon gewesen, wenn nein, seit wann, so lauten die beiden folgenden
Fragen.

Wiederum gehen wir von der ersten und frühesten Siedlung innerhalb
der Grundherrschaft des Klosters Gengenbach aus. Rund um dieses Nordrach
-Dorf entwickelte sich im Laufe des Spätmittelalters und der frühen


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