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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 366
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Dieter Kauß

bach, für den Schulmeister, für den Allmendschaffner, aber auch für insgesamt
300 Nägel.

Für den heutigen Kirchenchor von Nordrach ist wichtig, dass für die
Jahre 1769 und 1770 erstmals Ausgaben für die „Singerer" an Fronleichnam
ausgegeben wurden.

Diese Talrechnung von 1764 bis 1770 wurde geführt durch Jakob Brü-
derle und Josef Ohler „der Zeit gemeinen Thals Schaffner". Sie wurde
unterzeichnet von der „obrigkeitlichen Person", den Stättmeister von Zell
a. H. und dadurch bestätigt in Gegenwart von „Vogt, Gericht und Aus-
schuss auf der Stuben in der Nordrach".

Alle im Nordracher Gemeindearchiv erhaltenen Talrechnungen bis 1796
sind in ihren Einnahmen und Ausgaben gleich strukturiert. Sie waren in
der Regel ausgeglichen, etwa der letzte von 1795/96 mit Einnahmen von
1965 Gulden gegenüber 1989 Gulden Ausgaben.

///. Die Vogtei und Gemeinde Nordrach erarbeitet sich neue Rechte,
Verantwortungen und Strukturen

Die ersten Jahre nach 1803 waren für Kurbaden außenpolitisch wichtig.
Dabei galt es vor allem, das Staatsgebiet während der Koalitionskriege und
am Ende Napoleons zu sichern und zu vergrößern. Erst 1819 kamen die
letzten Gebiete zu Baden, u. a. die Herrschaft Geroldseck.

Innenpolitisch im Verhältnis zu den Vogteien und Obervogteiämtern gab
es zunächst keine Veränderung.

Der Vogt bleibt das Oberhaupt, der Bürgermeister ist für die Finanzen
zuständig. Die Gerichtsleute beraten und erklären sich zu Ehrenämtern bereit
. Übergeordnete Behörde ist das Obervogteiamt in Gengenbach. Später
Bezirksamt bis 1872, ehe es teilweise in das Bezirksamt Wolfach eingegliedert
wurde.

Auch gegenüber den Untertanen und Bauern ändert sich nichts. Die klösterlichen
Eigengüter gehörten nun dem Staate Baden. Die Bauern zahlten
dieselbe Abgabe jetzt als Pacht. In dieser Frage bahnte sich erst in den 30er
und 40er Jahren des 19. Jahrhunderts die entscheidende Wende an, als die
Bauern ihr Gut, auf dem sie bisher als Lehensinhaber oder als Pächter, nie
aber als Eigentümer saßen, gegen eine einmalige Ablösungssumme als ihr
Eigentum erwerben konnten. Jetzt erst saßen sie auf ihrem eigenen Land und
der Staat brauchte sich nicht mehr um den Einzug der Pachten zu kümmern.

Die Vogtei Nordrach versuchte nach 1803 ihre wichtigsten Funktionen
auszuüben und zu dokumentieren: Die Rechnung wird seit 1813 geführt:
Finanzabwicklungen sind im Pfandbuch seit 1805 dokumentiert; das Kaufoder
Contraktenbuch gibt es seit 1810. Damit war der Grund- und Geldverkehr
registriert und gemäß der Gesetze und Verordnungen durchgeführt.
Dies erschien als besonders wichtig.


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