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Wer kennt „Neu-Deutschland" ?
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tenz eines Ausgewanderten Unklarheit bestand oder das Erbe eines Verschollenen
eingetrieben werden sollte. Das Ministerium wiederum schaltete
konsularische Vertretungen ein - in Nordamerika meist die eigenen
badischen. In diesen rein verwaltungstechnischen Vorgängen, die vor allem
der Spedition von Testamenten, Totenscheinen und ähnlichem amtlichen
Material dienten, sind ebenfalls nicht unbedingt zu erwartende Hinweise
auf Lebensschicksale von Auswanderern enthalten. Dies soll anhand von
Offenburger Beispielen kurz illustriert werden: Bei folgenden zwei grundsätzlich
unterschiedlichen Arten von Erbschaftsverfahren entstanden im
Ministerium Unterlagen:
1. In der alten Heimat - z.B. Offenburg - verstarb ein Verwandter eines
Auswanderers, der dann informiert bzw. erst einmal ermittelt werden
musste.
2. Ein Ausgewanderter verstarb in seiner neuen Heimat - irgendwo in
Amerika - und hinterließ den Daheimgebliebenen etwas von seinem
Vermögen.
Sterben in Baden - Erben in Amerika
Es gab Fälle, in denen ein Testament aus Baden ins Ausland weitergeleitet
werden sollte, ohne dass der Begünstigte auf verlässlichem Weg direkt erreicht
werden konnte. Trotz dieser Schwierigkeit musste sichergestellt werden
, dass dem Begünstigten dieses Testament bzw. der Teilungszettel amtlich
zugestellt wurde. D. h. er musste gefunden und seine Identität musste
vor dem amerikanischen Konsulat bewiesen werden.
Formelhaft schreibt in einem solchen Fall der Notar Constantin Serger
aus Offenburg 1868 an das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und
der auswärtigen Angelegenheiten: „... beehre ich mich in der Anlage eine
Ausfertigung [eines Teilungszettels] für [folgt Name und Adresse, hier:]
Magdalena Wolber Xaver Heine Wittwe, Glinton Street No 20 in New York
mit der ergebensten Bitte zu übermachen, deren Zustellung auf diplomatischem
Wege bewirken lassen zu wollen, Offenburg am 22. Juli 1868."3 Das
Ministerium wendet sich am 27. Juli an den Generalkonsul in New York
und verweist darauf, dass die Straße auch „Clinton Street" heißen könnte.
Schon am 26. August 1868 wird auf einem Vordruck, was auf die Häufigkeit
solcher Vorgänge hinweist, vom Großherzoglich Badischen Generalkonsulat
in New York der Vollzug der Übergabe gemeldet - nur hieß die
Dame „Heim" und nicht „Heine".
Sowohl die Unsicherheiten beim Straßennamen als auch die festgestellte
Unstimmigkeit beim Familiennamen, sei es nun ein Schreibfehler oder
aus Schlampigkeit geschehen, weisen auf ein großes Problem bei der damaligen
wie heutigen Recherche hin: Eine Eindeutigkeit der in den Akten
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