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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 256
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Lui.sa Galioto

Erst zu einem späteren Zeitpunkt veränderte man durch den Bau einer
halbrunden Apsis (2) den Ostabschluss der Kirche.

Zu den Konventbauten zählte der Annextrakt (3), der die gesamte Südseite
der Klosterkirche einnahm. Der Bau, der ausschließlich durch Ausbruchgruben
nachweisbar war, besaß eine Breite von 2,35 m und wie die
Klosterkirche eine Länge von 16,90 m. Trennungen konnten aufgrund der
kleinräumigen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.

Ein weiteres Gebäude im Nordosten der Kirche (7) könnte ebenfalls zu
der Klosteranlage gehört haben. Seine Entstehung ist allerdings schwierig
einzugrenzen: Es könnte bereits in römischer Zeit gebaut worden sein, spätestens
ist es jedoch in ottonischer Zeit errichtet oder in die Klosteranlage
integriert worden.2 Die Bauweise dieses Gebäudes unbekannter Größe differenziert
sich eindeutig von jener der Klosterkirche. Von den 60 cm breiten
Nord- und Südmauern hatten sich ausschließlich die untersten Fundamentlagen
erhalten. Sie bestanden aus einer Lage großer, plattiger Steine
auf einer nicht durchgehenden Rollierung.

Weitere Klostergebäude sind in dem untersuchten Areal nicht erfasst
worden, sie sind jedoch nicht auszuschließen. Zu der Klosteranlage gehörte
mit Sicherheit von Anfang an der noch heute im Osten der Kirche
verlaufende Kanal, der Wasser von der im Osten fließenden Schutter
abzweigte.

Unter den Bestattungen kommt drei Steinplattengräbern (4,5,6) eine besondere
Bedeutung zu, von denen zwei einen direkten Bezug auf die Kirche
nahmen. Eines davon (5) befindet sich in der Nordwestecke des Kirchenraumes
und weist damit auf die Sonderstellung der hier bestatteten
Person hin. Diese wird noch durch das Verbot der Innenbestattung unterstrichen
, das die Amtskirche seit dem 6. Jahrhundert in mehreren Synoden
erlassen hatte.3 Dieses Verbot ließ sich aber für „besonders verdiente"
Geistliche oder Laien nicht immer durchsetzen. Die Identität der Person,
die in Schuttern diese Sonderstellung innehatte, ist nicht bekannt. Es bleibt
daher offen, ob hier einer der ersten Äbte des Klosters bestattet war oder
ein Laie bzw. ein möglicher Stifter des Klosters. Die Erinnerung an sein
Grab muss aber im Laufe der Jahrhunderte erloschen sein, denn bei Baumaßnahmen
im 12. Jahrhundert wurde das Grab wiederentdeckt, aufgebrochen
und durchwühlt. Die zweite hervorgehobene Bestattung (4) liegt an
der Außenseite der nordwestlichen Kirchenecke. Das Plattengrab berührt
fast die Kirchenmauer und liegt parallel zu der Innenbestattung. Auch in
diesem Fall besitzen wir keine Hinweise über die Identität der bestatteten
Person. Auffälligerweise befanden sich in den untersuchten Bereichen
innerhalb und unmittelbar um die Kirche keine weiteren Bestattungen dieser
Qualität. Das dritte Steinplattengrab (6) lag erst 4 m nördlich von der
Apsis entfernt. Ein direkter Bezug zur Klosterkirche scheint nicht gegeben
zu sein.


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