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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 110
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Heinz G. Huber

Abschirmung eines Verstorbenen in Ödsbach (1935).

Deshalb musste, wie Hauptlehrer Köbele aus Urloffen schrieb, der obere
Fensterflügel des Sterbezimmers zum Ausflug der Seele geöffnet
werden.59

Der Tod des Hausherrn betraf nicht nur seine Angehörigen und sein Gesinde
, sondern auch seine Tiere und seinen Besitz. In Waldulm mussten
durch zwei Männer die Weinfässer und die Krautstanden gerüttelt werden,
damit ihr Inhalt nicht abstehe. Einer sprach: „De Herr im Hus isch gstor-
be", und der andere: „Geb ihm de Herr di ewig Rueh."60 In Urloffen klopften
die Bierbrauer an die vollen Fässer, damit das Bier nicht abstehe.61 Die
Bienenstöcke wurden wie fast überall auch in Nußbach gerüttelt, den Tieren
im Stall musste der Tod des Bauern angesagt werden.62

Aberglauben und christliche Vorstellungen überschnitten sich im „Abschirmbrauch
", der bis ins 20. Jahrhundert noch in mehreren Renchtalge-
meinden anzutreffen und in seiner Ausprägung eine Besonderheit war:

Eine bemerkenswerte Sitte besteht in Lautenbach und in Ödsbach, wo
die Leiche abgeschirmt, d. h. der Tote seiner Schuld ledig gesprochen wird.
In Lautenbach stellt sich einer aus der Versammlung, der schon seit Jahren
jeweils diesen Dienst versieht, auf den Sockel des schräg dem Gasthaus
„Zum Kreuz" gegenüber liegenden alten Steinkreuzes. Der Leichenzug hält
und der Mann spricht:


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