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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 38
(PDF, 120 MB)
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38

Uwe Schellinger/Gerhard Mayer

33 Offenburger Tageblatt vom 26.1.1974, „Was steckt hinter ,Wunderheiler'-Rummel in
Schutterwald?"

34 Badische Zeitung vom 19./20.7.1974, „Handaufleger kein Heilpraktiker?" (Autorensigel
: nn); Offenburger Tageblatt vom 19./20. Juli: „Bleibt der ,Wunderheiler' von der
Justiz ungeschoren?" (Autorensigel: em).

35 Offenburger Tageblatt vom 26.1.1974, „Was steckt hinter ,Wunderheiler'-Rummel in
Schutterwald?"; siehe auch Bild vom 18.1.1974, „Der Wunderheiler macht auch Gesunde
glücklich".

36 Bild am Sonntag vom 20.1.1974, „Wunderheiler oder ein Scharlatan" (Autor: Werner
Kahl).

37 Artikel Bunte (Gemeindearchiv Schutterwald, Akte Fall Josef Weber).

38 Südwest-Presse, „Seit der ,Wunderheiler' erpreßt wird, liegt seine Pistole immer griffbereit
" (Autor: Dieter Frauenheim).

39 Freundliche Auskunft Stadtverwaltung Müllheim sowie an die Verfasser vom
23.2.2006. Wir danken zudem Dieter Dreher/Eschbach für seine schriftliche Auskunft
vom 16.3.2006.

40 Genannt werden neben Abbenseth die Orte Nürtingen, Laupheim und Schwenningen
in Baden-Württemberg, Insingen bei Ansbach in Franken sowie das saarländische
Eschringen. Es ist unklar, weshalb gerade diese Ortschaften von Weber ausgewählt
wurden.

41 Siehe die Autobiographie Schiebeier, Werner: Lebenserinnerungen, Ravensburg 2003,
bes. 55-65.

42 Schiebeier, Werner: Kurierfreiheit für Geistheiler? Anmerkungen zur Legalisierung der
Geistigen Heilung. In: Wegbegleiter. Unabhängige Zeitschrift zur Wiederbesinnung auf
das Wesentliche, Nr. 2/2002, 18-25, hier: 20.

43 Ebd.

44 Als zweite Gruppe untersuchte Schleip das Klientel eines Schweizer Heilers.

45 Schleip, Holger: Zur Praktik des Handauflegens durch Heiler. Fragebogenuntersuchung
am Patientengut zweier Heiler, Diss. Freiburg 1980. In der Zusammenfassung
ders.: Heilen durch Handauflegen. Über eine Extremform medizinischen Außenseiter-
tums. In: Grenzgebiete der Wissenschaft 30 (1981) Nr. 1, 1-19. Wir danken Holger
Schleip (Birkenfeld) für seine Auskünfte sowie Eberhard Bauer (IGPP, Freiburg) für
Literaturhinweise.

46 Das Heilpraktikergesetz ist leicht im Internet einzusehen, z.B. durch Zugriff auf
http://www.heilpraktiker-beruf .de/018733929b083ae01.

47 Offenburg Tageblatt vom 19.7.1975, „Bleibt der .Wunderheiler' von der Justiz ungeschoren
?" (Autorensigel: em); Badische Zeitung vom 19.7.1975, „Handaufleger kein
Heilpraktiker?" (Autorensigel: nn); Badische Neueste Nachrichten vom 19.7.1975,
„Doch kein Strafverfahren gegen den Offenburger ,Wunderheiler'" (Autor: Karl Eh-
mann).

48 Der Beschluss des OLG Karlsruhe erfolgte unter dem Aktenzeichen 2 Ws 138/75
(30.12.1975). Siehe auch Badische Zeitung vom 22.1.1976, „Wunderheiler muss vor
Gericht" (Autorenkürzel: nn).

49 Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen LG Offenburg 1 KLs 5/75. Wir danken
dem Landgericht Offenburg und dem Oberlandesgericht Karlsruhe für entsprechende
Auskünfte. Einen kurzen Prozessbericht liefert: Badische Neueste Nachrichten vom
24.3.1977, „Neun Monate für ,Wunderheiler'" (Autor: Karl Ehmann).

50 BGH-Urteil vom 13.9.1977 (1 StR 389/77). Siehe Neue Juristische Wochenschrift 31
(1978) H.12, 599-600. Die Richter zogen für ihre Urteilsfindung vor allem eine über


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