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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 52
(PDF, 120 MB)
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Franz Michael Hecht

nicht größer geweßen alß ein / faustgroß, die frau wäre auß ungeren
/...NB: mann hätte ihren wohl könen helffen / durch daß abzöpfen, wann
man vor / =hero gewußt hätte daß eß nur waßer were /ßie hate in allem
ohngefehr einen guethen / ohmen waßer beyßich. "M

Die andere Sektion, die er zusammen mit Machleids Sohn, dem Chirur-
gus Joßep Antoni Machleid durchführte, betraf eine 30-jährige Frau, die
sich am 20. Oktober 1784 erhängte.65 Neben seiner Ettenheimer Tätigkeit
ist Dr. Krapf auch als Physicus in Kippenheim nachweisbar. Im Zusammenhang
mit dem Missbrauch des Diebold von Marschalk'schen Spitalgutes
schrieb er am 17.11.1777, dass „die Kippenheimer Bedürftige auf
ihre, schon lange Jahre her in unrechten Schlund gekommene Spitalgüter
von Rechtswegen erhalten werden sollen "66. Dr. Krapf, um 1720 geboren,
starb am 30. September 1797. Er war zuletzt Amtsphysikus der Landvogtei
Mahlberg. Krapf war verheiratet mit Maria Anna Catharina Schmalholtz.
Gemeinsam hatten sie fünf Kinder, zwei Mädchen und drei Jungen.67

Im Zeitraum 1763 bis 1804 finden sich in den Rechnungsbüchern, historischen
Aufzeichnungen und Quittungen zahlreiche Hinweise auf das Wirken
eines Chirurgen Frantz Berger, Joseph Berger, Frantz Joseph Berger in
Euenheim.

Ob es sich dabei um eine oder mehrere Personen mit gleichem Nachnamen
handelt, ist derzeit nicht sicher. Ein Barbierer Frantz Berger ist in Et-
tenheim nachweisbar in den Spitalrechnungsbüchern 1763 und 177068; ein
Chirurg bzw. Barbierer Joseph Berger in den Rechnungsbüchern 1765 und
177369 sowie bei Machleid 1772™ und 178171; ein Chirurg Frantz Joseph
Berger in den Rechnungsbüchern der Jahre 1775, 1776, 1789, 1800 und
180472 sowie bei Machleid 17 8 273. Bei einem Zeitraum von 41 Jahren erscheint
es denkbar, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt.

Interessant ist unter den zahlreichen Berger-Rechnungen des Spitals eine
solche aus dem Jahre 1775: hier werden „Frantz Joseph Berger dem
Chyrurgo für Curationskösten 10 fl" bezahlt. In der Quittung (Nr. 17)
schreibt Berger: „Den 5. ten May lauffenden Jahrs bin ich Unterschriebener
zu Michael Klingler seinem Stiefsohn namens Benedict Menis berufen
wordten, und hat sich so befundten, daß der selbe den rechten fuß 2 mahl
entzwey gebrochen, daß die Tibia undfibula unterhalb des knieß und oberhalb
der Junctur deß Knochens voll komen abgeweßen und der Knochen
mit einer starken Contusion. Fordtere vor angewandten Medicamenten
gäng und bemühung und wohl Curieren: 20 fl, Euenheim 5. Oktobris 1775
Frantz Joseph Berger Chyrurgg". Unter dieser Rechnung steht: „Von
Raths wegen ist verordnet, daß dem Chyrurg ... auß dem Spital soll gezahlt
werden 10 fl. Euenheim 6. Oktobris 1775". Am 16. Oktober quittierte der
Chirurg Berger die Bezahlung von 10 Gulden74 (Abbildung 2). Ob es sich
hier um eine Honorarkürzung von 20 auf 10 Gulden handelte oder um ein


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