Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 88
(PDF, 120 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0088
88

Josef Werner

Die Vergütung der Ärzte wurde je zur Hälfte aus der Armenkasse und
der Gemeindekasse bestritten. Nicht immer waren die Ärzte mit ihrer Vergütung
und dem Verhalten der armen Kranken einverstanden. So schrieb
der praktische Arzt Schneider aus Appenweier im August 1844: „Bei der
großen Menge an notorisch Armen in der Gemeinde Durbach, - bei der
Thatsache, dass die Krankheiten alle insbesondere zur Winterzeit aufzutreten
pflegen, - bei dem Umstände, dass der Bezirk der Gemeinde Durbach
ein so ausgedehnter ist, ich also erst 2-3 Stunden zur Wohnung eines
Kranken habe, - endlich bei dem weiteren Umstände, dass gerade die Anzahl
der Armen sich in den entlegenen Theilen der Gemeinde befindet, wird
ein löblicher Gemeinderat meiner Forderung von 150 Gulden per Jahr
nicht für zu hoch angeschlagen finden, und gewiß nicht bei einer weiteren
Berathung über diesen Gegenstand, die oben angeführten Gründe unberücksichtigt
lassen."

Ein sehr ausführlicher Beschwerdebrief des Gemeinderats an das Großherzogliche
Oberamt in Offenburg erläutert, dass der immer wieder mit
Dr. Geiger verlängerte Vertrag durch das Oberamt beanstandet wurde,
weil Dr. Geiger wohl keine Lizenz als Chirurg hatte. Aus diesem Grund
wurde zwischenzeitlich Dr. Schneider von Appenweier zugezogen, welcher
nunmehr seine Forderungen dem Gemeinderat mitteilte. Der Gemeinderat
beschwerte sich darüber, „dass ein Chirurg und ein praktischer
Arzt dem Gemeinderat und Stiftungsvorstand Durbach diktiren, was für
einen Vertrag sie abschließen müssen." Auch mit dem Grossherzoglich
Badischen Physikat Offenburg entstand ein Streit, weil die Gemeinde für
den zweimaligen Gang nach Durbach und die Behandlung und Heilung
einer schweren Lungenentzündung des Schusters Melchior Schilli nicht
bezahlen wollte. Mehrfache Arztwechsel waren im Zeitraum von 1840 bis
1850 zu verzeichnen. Es waren zeitweise drei Ärzte gleichzeitig beschäftigt
, damit die Versorgung der Bevölkerung gesichert war. Bürgermeister
Nassall beschuldigte den heimischen Wund- und Hebarzt Erhard, dass er
trotz zweimaligem Hilferuf nicht zum Krankenbett seiner Tochter gekommen
wäre und lediglich geantwortet habe, „sie sollen jetzt in der Nacht
auch den Dr. von Offenburg holen, den sie am Tage haben." Viel
„schmutzige Wäsche", Vorwürfe und Unterstellungen, wurden vom Bürgermeister
in einem sieben Seiten umfassenden Brief dargestellt. Der Ärztehändel
war dann wohl auch Anlass für Bürgermeister Plank, 1849 seinen
Dienst zu quittieren.

Nach der überstürzten Flucht des Wund- und Hebarztes Erhard wurde die
Stelle ausgeschrieben und schließlich im Oktober 1849 mit dem Wund-
und Hebarzt Dr. Lang von Gengenbach ein umfangreicher Vertrag geschlossen
. Vereinbart wurde ein jährliches „Warthgeld" von 200 Gulden,
welches zur Hälfte aus der Gemeindekasse und zur anderen Hälfte aus der


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0088