http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0100
100
Ingrid Hahn
Auszug aus einem Schreiben des Amtarztes Stoll des Großherzoglichen
Amtsbezirks vom 26. Juni 1862 an das Großherzogliche Bezirksamt Kork:
„Die Anstellung zwei neuer Hebammen in Willstätt betreffend.
In Willstätt sind zwei Hebammen seit uralten Zeiten aufgestellt. Von
den zwei jetzigen Hebammen ist die eine Elisabeth Wandres, jung,
geboren den 9. Dezember 1820, also 42 Jahre alt, schwächlich
gebaut, mager und leidet seit Jahren an einem Auge am schwarzen
Staare und völliger Blindheit. Dieses ist ein Übel, welches bei solch
langer Dauer unheilbar ist und zwar auch allmählich das 2.te Auge
befallt.
Die andere Hebamme Elisabeth Wandres alt, geboren den 21.
August 1791 also 71 Jahre alt, ist hochbetagt, altersschwach, hört
und sieht nicht mehr gut.
Aus diesen Gründen hätten diese zwei Hebammen längst in Ruhestand
versetzt werden sollen, was ich auch dem Bürgermeisteramt
schon öfters mitgeteilt habe aber ohne allen Erfolg. Zudem kann die
alte Hebamme ihres hohen Alterswegen unerwartet sterben, und die
junge kann auch am andern Auge den schwarzen Staar bekommen
und erblinden."
Der Gemeinderat antwortete dem Amtsarzt Stoll am 8. Juli 1862, dass die
Einwohner von Willstätt mit den beiden Hebammen sehr zufrieden sind,
und dass sie weiterhin ihren Dienst in der Gemeinde versehen werden,
zumal eine junge Hebamme auch sterben kann. Vermutlich ist die ältere
der beiden Hebammen 1864 in den Ruhestand versetzt worden, denn am
11. Mai 1864 wurde Elisabeth Schienz geb. Leser als Hebamme verpflichtet.
Obwohl es vor 1900 für Frauen kein Stimmrecht gab, waren für die
Wahl der Hebammen nur die Frauen stimmberechtigt. Am 19. Dezember
1877 wurde eine Hebammenwahl durchgeführt und Folgendes notiert:
„Bei der auf heute Nachmittag von 1-3 Uhr anberaumten
Hebammenwahl sind von den
Weibern erschienen und haben ihre Stimmen abgegeben:"
186 Frauen gingen zur Wahl.
Gewählt wurden:
1. Anna Maria Teufel, 20 l/i Jahre alt, geboren 12. Juni 1857
2. Barbara Huck, Witwe, 28 3fa Jahre alt, geboren 24. März 1849"
„Beide Candidatinnen haben die geeigneten körperlichen und
geistigen Eigenschaften zum Berufe als Hebammen, es wurden
dieselben beide als tauglich befunden." (21. Dezember 1877)
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0100