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Über das Gesundheitswesen in der Landgemeinde Willstätt
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Am 15. Mai 1878 wurde nur Anna M. Teufel als Gemeindehebamme verpflichtet
.
Die Hebammen mussten sich jährlich in Kehl im Schöffengerichtssaal
einer Hebammenprüfung unterziehen und ihre Gerätschaften und Tagebücher
vorlegen. Am 14. Oktober 1896 wurde die Gemeindeverwaltung angewiesen
, den Hebammen das bisherige Jahresgehalt von 30 Mark auf
mindestens 50 Mark zu erhöhen. In manchen Gemeinden erhielten die Hebammen
noch den im Jahre 1843 festgesetzten Betrag von 16 Gulden.
Trotz der Großherzoglichen Empfehlung, das Jahresgehalt auf 50 Mark
zu erhöhen, erhielt die Hebamme Elisabeth Schienz nur 40 Mark. Mit
Schreiben vom 4. Oktober 1902 wurde die Gemeindeverwaltung angemahnt
, der Vorgenannten 50 Mark Jahresgehalt zu zahlen. Die beiden Hebammen
erhielten am 25. Oktober 1902 Dienstverträge mit der Festsetzung
eines jährlichen Wartegeldes von 50 Mark. Aus Anlass einer Ehrung
schrieb der Großherzogliche Bezirksarztstellvertreter aus Offenburg am 8.
Dezember 1905 an das Bürgermeisteramt:
„ Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat der dortigen
Hebamme Elisabeth Schienz für mehr als vierzigjährigen treuen
Dienst die silbervergoldete Medaille verliehen. Infolge des Todes
des Grh. Bezirksarztes in Kehl sind mir die betreffenden Aktenstücken
verspätet zugegangen, so dass die Übergabe nicht wie vor
gesehen, auf den 3. Dezember, den Geburtstag Ihrer Königlichen
Hoheit erfolgen konnte.
Ich möchte nun die Übergabe am nächsten Sonntag, 10. d. M.
nachmittags 3 Uhr auf dem dortigen Rathaus vornehmen.
Ihre Königliche Hoheit wünscht, dass die Übergabe mit einer
gewissen Feierlichkeit stattfinde. Ich beehre mich daher den dortigen
Gemeinderat zur Teilnahme ganz besonders einzuladen. Ferner bitte
ich, wenn ein Frauenverein in Willstätt besteht, dessen Präsidentin
und Vorstandsdamen noch ganz besonders zur Teilnahme aufzufordern
, da Ihre Königliche Hoheit auf deren Anwesenheit bei der
Feier besonderen Wert legt. "
Die 35-jährige Witwe Christina Bürstner wurde am 12. Dezember 1907
mit 166 Stimmen gewählt und erhielt am 8. September 1908 einen Dienstvertrag
. Elisabeth Teufel wurde am 30. Juni 1908 als Privathebamme
„handgelübdlich" verpflichtet. Jetzt waren 3 Hebammen in der kleinen Gemeinde
tätig.
Die 69-jährige und rheumakranke Elisabeth Schienz konnte 1911 die erforderliche
Prüfung nicht mehr ablegen. Amtsarzt Dr. A. Stofer empfahl
der Gemeinde aufgrund ihrer Erkrankung, die Hebamme in den Ruhestand
zu versetzen. Dr. Stofer begründete den Ruhestand damit, dass für die Ge-
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