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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 102
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Ingrid Hahn

Elisabeth Jockers Christina Bürstner

meinde mit nur 1.410 Einwohnern zwei Hebammen genügen müssten. Um
die Unkosten für eine Neuausbildung zu sparen, schlug er vor, die Privathebamme
Jockers als Gemeindehebamme einzustellen.

Elisabeth Jockers erhielt am 2. Januar 1912 einen Dienstvertrag. Die
Hebammen Jockers und Bürstner baten 1924 um ein Wartegeld von jährlich
60 Mark, „wie in Friedenszeiten." 1927 und 1928 wurden in der Gemeinde
jeweils 17 Kinder geboren, 1929 erblickten 19 Kinder das Licht
der Welt.

Die Hebammen erhielten 1930 ein Wartegeld von 100 Mark. 1932 trat
eine Notverordnung in Kraft. Die Hebammen erhielten nur noch 50 Mark.

Das Nazi-Regime hatte bereits die Macht übernommen. Alle Bürgermeisterämter
des Landes erhielten am 23. Februar 1933 folgende Anweisung
:

„Nach Anordnung des Ministers des Innern sind die Hebammen
verpflichtet, alle Fälle von Verkrüppelungen oder körperlichen
Missbildungen von Neugeborenen dem Bezirksarzt sofort zu melden.
Die Meldepflicht scheint nach Mitteilung des Herrn Bezirksarztes


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