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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 294
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Luciger Syre

galt, angeschwärzt worden. Als Nachfolger setzte Kreisleiter Karl Rombach
gegen den erklärten Willen des Oberbürgermeisters den Kreis-Obmann
der Deutschen Arbeitsfront, Albert Herrmann, durch. Dieser hatte
sich während der Reichsprogromnacht im Jahr zuvor an den Ausschreitungen
gegen die Juden beteiligt. Als er im Sommer 1940 eines Morgens in
betrunkenem Zustand einen Radfahrer überfuhr und tötete und dafür vom
Landgericht Offenburg die lächerlich milde Strafe von 200 Reichsmark erhielt
, gab es in der Bevölkerung spürbaren Unmut. Wolfram Rombachs
Antrag auf Entlassung Herrmanns entsprachen jedoch weder der Kreisleiter
noch der Landrat.

Wie wenig der Oberbürgermeister im Ernstfall gegen den Willen der
Partei ausrichten konnte, zeigte sich besonders gegen Kriegsende, so etwa
im Jahre 1944, als der Aufseher des Westarbeiterlagers, ein notorischer
Trinker, einen französischen Zwangsarbeiter erschoss und bei anderer Gelegenheit
den russischen Zwangsarbeitern drohte, jeden zehnten Mann auf
der Stelle aufzuhängen.25 Der Kreis-Obmann der DAF Albert Herrmann
stellte sich auf die Seite des Lagerführers, der Karlsruher Gau-Obmann der
DAF rührte sich nicht, Kreisleiter Rombach und Gauleiter Wagner ergriffen
ohnehin nicht für den Oberbürgermeister Partei und die Gestapo, an die
sich Wolfram Rombach ebenfalls wandte, hielt sich, genauso wie der
Landrat, aus der Angelegenheit heraus. Überhaupt fällt auf, dass Sander
selten auf der Seite des Oberbürgermeisters stand, auch wenn dieser später
behauptete, mit ihm gut zurecht gekommen zu sein.

Zu einer Machtprobe zwischen dem Vertreter der Stadt und dem Vertreter
der Partei kam es auch im Anschluss an die Reichsprogromnacht, als es
um das Schicksal der Offenburger Synagoge ging. Zunächst einmal ist
festzuhalten, dass bei den Ausschreitungen am 9. und 10. November, die
zentral von der NSDAP auf Reichsebene gesteuert worden waren, Kreisleiter
Karl Rombach und Ortsgruppenleiter Oskar Wiegert im Mittelpunkt der
SA-Aktionen standen. Die Rolle der beteiligten NS-Leute ist nach Kriegsende
im so genannten Synagogenprozess festgestellt worden. Das Offenburger
Schwurgericht verurteilte 1948 Karl Rombach wegen der Zerstörung
der Synagoge, wegen Landfriedensbruch und wegen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, begangen an den Offenburger und Diersburger
Juden, zu fünf Jahren Zuchthaus. Allerdings, wie bei so vielen NS-Pro-
zessen, wurde das Strafmaß nachträglich erheblich reduziert, in diesem
Fall auf zwei Jahre.26

Und der Oberbürgermeister? Er gab später an, von den nächtlichen Vorgängen
nichts mitbekommen zu haben, er sei erst morgens bei Dienstbeginn
von Bürgermeister Fellhauer informiert worden und sei zudem gar
nicht zuständig gewesen. Mit Fellhauer kam er überein, „dass wir gegenüber
dieser, vermutlich [!] von der Partei gesteuerten Aktion nichts unternehmen
könnten, zumal die Polizei ja dem Landrat unterstehe."27 Und für


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