Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 356
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Franz Hahn/Walter Schneider

Die Herrschaft behielt es sich ausdrücklich vor, mögliche Werke in einem
anderen Distrikt weiteren Bergbauunternehmern zu überlassen. Bevorzugt
waren hinsichtlich jeglicher Tätigkeit soweit wie möglich Untertanen
durch die Gewerkschaft einzustellen. Auch der Fuhrbetrieb war davon
erfasst. Die Veräußerung eines Teils oder des ganzen Bestandes an dem
Bergwerk durfte ohne Vorwissen der Herrschaft nicht erfolgen. Sollte gegen
die Erwartung das Werk wieder verlassen und über ein Jahr nicht in
Betrieb sein, so würde nach insgesamt 1,5 Jahren das gesamte Werk mit
den Gebäuden automatisch und ohne weitere Ersatzleistung an die Herrschaft
fallen. Dies galt nicht für den Fall, dass die Gewerken wegen
Kriegsgewalt oder sonstiger Übermacht an der Fortsetzung ihrer Arbeit
verhindert waren. Jederzeit stand es der Herrschaft frei, die Einrichtung sowie
den Zustand und die Ergiebigkeit des Bergwerks in Augenschein nehmen
und untersuchen zu lassen.

Halder erstattete am 13.4.1768 einen Bericht zum Emmersbach und
zum Weiler.7 Hieraus ging hervor, dass der Tagschacht im Weiler völlig eröffnet
und zur Erhaltung guter Wetter niedergesenkt wurde. Diese Arbeit
dauerte unablässig bis in den letzten Wintertag. Außerdem wurden im
Schuttertal verschiedene Schürfe vorgenommen. In einem solchen wurden
wirklich hübsche Bleierze vorgefunden. Deshalb wurde der in diesem Revier
befindliche ganz alte Stollen und der in diesem befindliche tiefe
Schacht mit beschwerlichen Kosten völlig offen gelegt. Sowohl die alten
Feldörter als auch neue Versuchsörter wurden lange betrieben, jedoch ohne
größere Erzspuren zu entdecken. Nach einer mehrmonatigen, ergebnislosen
Arbeit war man nach genauer Untersuchung völlig überzeugt „... dass
die oben unter der dammerde streichende erze nur sogenande Waasenläu-
fer, sie folglich auch ganz u. gar nicht bauwürdig seyen"}

Weiter wurde angeführt, dass die gesamte Gewerkschaft nur aus drei
Personen (Halder, Strehlin, Würscheler) bestehe. Man beabsichtige nicht,
die Anzahl der Gewerken zu erhöhen. Aus eigener Erfahrung sei allzu gut
bekannt, wie beschwerlich es ist, Gewerken in beständiger Eintracht zu
halten. Meistens würde nur Ausbeute verlangt und nicht gerne Zubuße
gegeben.

Am 14. April erteilte die Herrschaft den Befehl, dass der Platz zum Bau
der Gebäude angewiesen wird. Gleichzeitig teilt die Herrschaft an Halder
mit „... ich, so viel es mir immer geschehen kann, die beförderung des
wercks, auf alle Art zu erleichtern suchen werde, indeme ich überhaubt von
dergleichen Entreprisen großer liebhaber bin, und die personen, welche
darin etwas risquiren und jhre Industrie auf diese art üben wollen, vorzüglich
hochschätzen" ?

Zu den Bedingungen der beabsichtigten Belehnung gibt Halder am 25.
April gegenüber der Herrschaft eine Stellungnahme ab. Man sei zwar mit
einer 50-jährigen Belehnung einverstanden, bitte jedoch um eine Verlänge-


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