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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 359
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Bergbau im Gereut, Weiler und bei Zunsweier: Aus den geroldseckischen Akten von der Leyen 359

ten, Schürfungen und einen etwaigen Abbau auch anderen Unternehmern
zu überlassen.

16. Die Untertanen sind bei allen Arbeiten und dem Fuhrbetrieb zum gleichen
Lohn wie bei Fremden ausdrücklich zu bevorzugen.

17. Die Standesherrschaft hätte zwar das Recht, bei Veräußerungen von
Teilen oder des gesamten Bergwerkes sich ein Vorkaufsrecht vorzubehalten
, jedoch wolle man auch hier den Gewerken entgegenkommen.
Sie erhalten diesbezüglich die freie Disposition. Jedoch dürfen Teile
des Bergwerkes nur an bürgerliche, „nahrungtreibende" Personen
übertragen werden. Ansonsten würde der übertragene Anteil gegen Erstattung
des von einem Unparteiischen abzuschätzenden Wertes an die
Landesherrschaft fallen.

18. Sollte das Werk verlassen werden und über ein Jahr nicht gebaut werden
, so wird es einschließlich der Gebäude nach Ablauf von 1,5 Jahren
automatisch und ohne irgendeinen Kostenersatz an die Herrschaft
fallen. Dies gilt nicht für den Fall, dass wegen Kriegsgewalt oder sonstiger
Übermacht die Gewerken an der Fortsetzung ihrer Arbeit gehindert
werden.

19. Der Landesherrschaft steht es jederzeit frei, die Einrichtung, den Zustand
und die Ergiebigkeit des Bergwerks selbst oder durch fremde
Experten in Augenschein zu nehmen und untersuchen zu lassen.

20. Nach Ablauf der 60 Jahre fällt das gesamte Bergwerk der Landesherrschaft
unentgeltlich zu. Bezüglich der äußeren Gebäude (Schmelz-,
Pochwerk usw.) ist durch einen Experten eine Wertschätzung vorzunehmen
und der entsprechende Betrag durch die Standesherrschaft
oder diejenigen, die die Gebäude übernehmen, zu vergüten. Sollten die
Nachfolger der jetzigen Unternehmer das Werk nach 60 Jahren fortführen
wollen, so werde man dies zu angemessenen Konditionen nicht
versagen.

Halder bedankt sich mit Schreiben vom 24.5.1768 „auf das innigste" für
die Großzügigkeit der Herrschaft. Dabei erwähnt er, dass mit dem Bau des
Poch- und Hüttenwerkes bereits begonnen wurde.

Erst am 18.4.1770 geben die Unterlagen wieder Informationen über den
Fortgang des Unternehmens preis. Schmelzer informiert die Herrschaft,
dass Halder beabsichtige, um ein drittes Freijahr nachzusuchen. Die Gewerkschaft
habe auf hohe Kosten einen alten Stollen (Silberlöchle) aufgetan
, ohne vor Ort auch nur eine Stufe Erz gefunden zu haben. Im Weiler
Werk würden die Wetter ziemlich stark abgehen und man könne ohne einen
Wetterschacht die Erze nicht recht finden.

Die Herrschaft anerkennt die hohen Kosten, welche die Gewerken neben
der Betreibung des Werks im Weiler durch die Eröffnung des alten
Stollens (Silberlöchle) gehabt haben. Man wolle ihnen unter diesen Um-


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