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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 375
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Bergbau im Gereut, Weiler und bei Zunsweier: Aus den geroldseckischen Akten von der Leyen 375

mangel wollte die Gemeinde Zunsweier für die betroffenen Bürger 148
Gulden im Jahr). Außerdem sei es fraglich, ob mit den Handpumpen das
Wasser eine so lange Zeit überhaupt abgehalten werden könne.

Wegen dem Schaden an den Wiesen müsse den Untertanen ein Ausgleich
zugute kommen. Schmelzer wies darauf hin, dass aufgrund des Vertrages
aus dem Jahr 1754, nach dem verbindlich gemacht wurde, dass die
Grube auf Bergmanns Art und Manier zu bauen ist, wohl die Herrschaft
für diesen Ausgleich aufzukommen habe.

Diese nimmt am 26. August zu allen Punkten regulierende Stellung. Die
Sache bestehe im Wesentlichen aus 2 Punkten:

• Vergütung und Vermittlung in den Gemeindebeschwerden

• Beförderung des gesamten Bergwerkes

Die Gewerkschaft hat das Bergwerk allein und ohne Beteiligung der Landesherrschaft
übernommen. So habe sie alle vorfallenden Reparationen
und Ausgleiche selbst zu bestreiten. Der Gewerkschaft sei zwar gestattet,
zu schürfen, zu graben und zu fördern. Hingegen sei diese nach der selbstredenden
Billigkeit aber auch verpflichtet, allen daraus entstehenden Schaden
zu vergüten. Hinsichtlich der Bewässerung müsse zunächst versucht
werden, jeden Schaden von den Untertanen fernzuhalten. Falls dies nicht
möglich sei, so müsse die Gewerkschaft nach unparteiischer Abschätzung
eine Vergütung vornehmen.

Damit nicht unendliche Verdrießlichkeiten sich ergeben, findet es die
Herrschaft für gut, wenn eine Rosskunst wenigstens für die Zeiten, zu denen
die Matten unumgänglich gewässert werden müssen, eingerichtet würde.

Betont wird, dass der Herrschaft am Erhalt und der Beförderung des
Bergwerks ungemein viel liege. So wird auch daran erinnert, dass die Gewerkschaft
ursprünglich auch in der Gegend des Schönbergs schürfen und
graben lassen wollte. Dort sei alles viel weitläufiger und man sei dort auch
dieser Verdrießlichkeiten enthoben.

Die Herrschaft erklärt sich bereit, für den Betrieb des Bergwerkes mit
Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Sie sei auch bereit, einen Zimmermann
von Blieskastel auf eigene Kosten zur Begutachtung und Beratung
zu entsenden. Damit man sich aber noch bessere Gedanken machen könne,
wird darum gebeten, dass eine Zeichnung über die Lage des Werkes und
dessen innere und äußere Einrichtung angefertigt wird.

Im September 1763 wird der Bau eines neuen Gebäudes geplant. Zimmermeister
Schmitt ist am 8. Oktober aus Blieskastel „glücklich und gesund
" angereist. Zusammen mit dem Rittmeister und Schmelzer ist in den
folgenden Tagen eine Begehung und Besichtigung des Werkes vorgesehen.

Der Betrieb des Bergwerkes konnte in der Zwischenzeit mit sehr gutem
Erfolg fortgeführt werden. Wegen stetem Regen war genügend Wasser vorhanden
.


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