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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 427
(PDF, 120 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0427
Zum Gütlicher oder Gutachtdler Haustyp und historische Bauernhäuser in Gutach All

Bild 16: Ein weiteres nur zweiraumbreites Bauernhaus in Gutach ist der nach dem
Lagerbuch von 1716 im Jahre 1715 von Christian Aberle erbaute Oberlehof - Foto
um 1900. Die Küche an der rechten Traufseite und der im Bild leider nur
schwach sichtbare Gang im Obergeschoss vor der linken Traufseite lassen erkennen
, dass auch hier - wie beim Lehmeshof (Bild 15) - bauliche Elemente des Kinzigtäler
Hauses und des Höhen- oder Heidenhauses einflössen.

nen baupolizeilichen Bestimmungen (die Württembergische Bauordnung
von 1568, d. Verf.) auch zum Fachwerk gegriffen worden, obgleich die
Landschaften mit Einzelhofsiedlungen von diesen Gesetzen nicht betroffen
sein sollten."5] Da es sich bei den Gutachtäler Häusern in aller Regel um
Einzelhöfe handelt, wären sie nach dieser Formulierung aus Schillis Feder
von der Forderung nach Riegelfachwerk in der Württembergischen Bauordnung
nicht betroffen. Der zweite Halbsatz dieser schillischen Formulierung
steht eindeutig im Widerspruch zu seinen vorher zitierten Aussagen.

Neben dem Versuch die offenen Fragen zu klären oder zumindest ein
wenig Licht in den nebulösen Sachverhalt zu bringen, sollte dieser Beitrag
auch deutlich machen, dass so gut wie alle bis heute in Gutach erhaltenen
historischen Bauernhäuser keine Gutacher oder Gutachtäler Häuser gemäß
den Darstellungen von Schill! oder Schnitzer sind - was insbesondere bei
der von Schilli gewählten Typenbezeichnung „Gutacher Haus" verständlicherweise
oft angenommen wird. Es ist eben nicht ganz unproblematisch,


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